Am Vierwaldstättersee
Luzerner Regierung will inoffizielle Badestellen nicht markieren

Die inoffiziellen Badestellen am Vierwaldstättersee werden nicht mit gelben Bojen gesichert. Der Luzerner Regierungsrat lehnt eine entsprechende Forderung ab, weil das temporäre Ausbringen von Bojen aufwendig, teilweise gar nicht möglich oder unnötig sei.
Publiziert: 25.09.2023 um 11:04 Uhr
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Aktualisiert: 25.09.2023 um 21:31 Uhr
Das Lido in der Luzerner Seegemeinde Weggis ist eine offizielle Badestelle. (Archivbild)
Foto: ALEXANDRA WEY

Kantonsrat Peter Fässler (SP) erhofft sich von einer Markierung der inoffiziellen Badestellen mehr Sicherheit. Es komme an diesen Orten immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Badenden und Booten, erklärte er in seinem Postulat. Die Stellen sollen deswegen seeseitig saisonal sichtbar gemacht werden.

Der Regierungsrat führte aus, dass mit den gelben Bojen eine Wasserfläche für die Schifffahrt gesperrt werde. Viele Badeplätze befänden sich aber bei Landestellen von Kursschiffen, Hafeneinfahrten oder Bootshäusern. Dort wäre ein Schifffahrtsverbot zweckwidrig. Zudem dürfe bei Landestellen und Hafeneinfahrten gar nicht gebadet werden.

Aufwändige Markierung

Der Regierungsrat gab ferner zu bedenken, dass in den für Badenden reservierten Flächen auch keine Stand-up-Paddles mehr einwassern dürfen. Die Markierung bezeichnete er als aufwändig, denn die Bojen müssten im Seegrund verankert werden und zunächst ein formelles Verfahren durchlaufen.

Wer in der Nähe des Ufers badet, ist nach Darstellung der Regierung bereits durch die Bundesgesetzgebung geschützt. Motorboote dürfen demnach nur zum An- und Ablegen in die Uferzone fahren und müssen dort das Tempo drosseln. Bei Streckenschwimmern bringt eine Markierung nicht viel, weil diese sich oft nicht in der für die Schifffahrt gesperrten Fläche aufhalten, wie es weiter hiess.

Der Regierungsrat zeigte sich aber bereit, die Gemeinden auf das Thema hinzuweisen. Er beantragte dem Kantonsrat deswegen, Fässlers Postulat teilweise erheblich zu erklären. (SDA)

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