Die Reform der Altersvorsorge soll AHV und berufliche Vorsorge stabilisieren. Vorläufig zeichnet sich aber noch keine Einigung zwischen den Räten ab. (Archiv)
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Altersvorsorge
Mindestzins in der beruflichen Vorsorge bleibt bei 1 Prozent

Die Guthaben im obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge werden weiterhin zu 1 Prozent verzinst. Das hat der Bundesrat entschieden. Die Eidgenössische Kommission für die berufliche Vorsorge hatte ihm empfohlen, den Mindestzinssatz auf 0,75 Prozent zu senken.
Publiziert: 07.11.2018 um 13:19 Uhr
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Aktualisiert: 07.11.2018 um 12:25 Uhr

Eine Senkung sei dieses Jahr nicht angezeigt, heisst es in einer Mitteilung vom Mittwoch. Der Bundesrat verweist auf die gute Entwicklung im letzten Jahr bei gleichzeitig tiefer Mindestverzinsung. Der Swiss Performance Index habe letztes Jahr 19,9 Prozent zulegt. Im laufenden Jahr waren es bis Ende September allerdings nur 0,5 Prozent.

Mit Immobilien könnten ansprechende Renditen erzielt werden, schreibt der Bundesrat. Die neue Formel der BVG-Kommission zur Festsetzung des Mindestzinssatzes, die auf dem langfristigen Durchschnitt der 10-jährigen Bundesobligationen basiert, hatte für Ende September einen Zinssatz von 1,03 Prozent ergeben.

Der Entscheid in der Kommission war denn auch sehr knapp ausgefallen. Die Sozialpartner hatten sich mehrheitlich für einen Mindestzins von 1 Prozent ausgesprochen. Dass der Bundesrat von der Empfehlung der BVG-Kommission abweicht, kommt allerdings selten vor. Nach Angaben des Bundesamts für Sozialversicherungen war das 2004 und 2005 der Fall.

Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wie viel Prozent das Vorsorgeguthaben im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss. Je tiefer der Satz, desto weniger wachsen die Guthaben der Versicherten. Bei einem Alterskapital von 300'000 Franken bedeutet eine Senkung um 0,25 Prozentpunkte 750 Franken weniger Zins im Jahr.

Der Bundesrat hat den Mindestzinssatz in den letzten Jahren mehrmals angepasst. Zuletzt senkte er ihn auf das Jahr 2017 von 1,25 auf 1 Prozent. Dieser Satz gilt auch im laufenden Jahr. Per 2012 war er auf 1,5 Prozent gesenkt worden. 2014 erhöhte der Bundesrat den Mindestzinssatz wieder auf 1,75 Prozent, 2015 senkte er ihn auf 1,25 Prozent.

Im Parlament werden immer wieder Stimmen laut, die eine "Entpolitisierung" von Mindestumwandlungssatz und Mindestzinssatz fordern. Diese sollen nach einer festen Formel berechnet werden. Der Nationalrat hält an einem entsprechenden Vorstoss fest. Der Ständerat hätte die Reform der Altersvorsorge abwarten wollen. Aus Sicht des Bundesrates gibt es keine Formel, die in jedem Fall adäquate Ergebnisse liefert.

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