Altersvorsorge
Bundesrat hält 10 Prozent höhere AHV-Renten für nicht finanzierbar

Der Bundesrat hat am Dienstag seine ablehnende Haltung zur Volksinitiative «AHVplus» bekräftigt, welche die AHV-Altersrenten um zehn Prozent erhöhen will. Er sieht für diesen Ausbau keinen finanziellen Spielraum und verweist auf seine «Altersvorsorge 2020».
Publiziert: 05.07.2016 um 13:30 Uhr
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Aktualisiert: 01.10.2018 um 01:42 Uhr

Die Rechnung der AHV sei heute noch knapp im Gleichgewicht, schreibt der Bundesrat in seiner Medienmitteilung. In den kommenden Jahren kämen aber die geburtenstarken Jahrgänge der 1950er und 1960er Jahre, also die «Babyboomer-Generation», ins Pensionsalter.

Deshalb seien jährliche Defizite der AHV absehbar, schreibt der Bundesrat weiter. Diese würden ohne Gegenmassnahmen bis 2030 auf 7 Milliarden Franken anwachsen. Zur langfristigen Sicherung der Altersvorsorge habe er deshalb die umfassenden Reform «Altersvorsorge 2020» vorgelegt. Die Reform verfolge das Ziel, die künftige Finanzierungslücke der AHV zu schliessen und gleichzeitig das heutige Rentenniveau zu erhalten.

Die Volksinitiative «AHVplus: für eine starke AHV» des Gewerkschaftsbunds empfiehlt der Bundesrat ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung. Die Initiative würde die AHV ab 2018 mit mehr als 4 Milliarden Franken pro Jahr zusätzlich belasten, schreibt er. Für eine Finanzierung müsste nach heutiger Regelung der Bund knapp einen Fünftel der Zusatzkosten übernehmen. Dafür sieht der Bundesrat keinen finanziellen Spielraum.

Auch das Parlament hat sich gegen die Volksinitiative ausgesprochen.

Die Volksinitiative «AHVplus - für eine starke AHV» des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds ist als Druckmittel zu den Reformplänen des Bundesrats für die Altersvorsorge gedacht. Sie verlangt eine Erhöhung aller AHV-Renten um zehn Prozent.

Mit der Initiative würde die durchschnittliche Rente für Alleinstehende um 200 Franken im Monat erhöht, für Ehepaare um 350 Franken. Kosten würde dies zurzeit rund 4 Milliarden Franken im Jahr und bis Ende 2030 5,5 Milliarden Franken.

Wie die Rentenerhöhung finanziert werden soll, lässt die Initiative offen. Die Initianten sehen verschiedene Möglichkeiten. Eine davon wäre, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber je 0,4 Prozent höhere AHV-Beiträge einzahlen. Diese liegen seit 1975 unverändert bei 8,4 Prozent, wobei Arbeitnehmer und Arbeitgeber je die Hälfte beitragen.

Die Befürworter sind überzeugt, dass das Geld heute bei der AHV besser angelegt ist als bei den Pensionskassen, wo die Guthaben angesichts der aktuellen Zinssituation immer weniger Rendite abwerfen.

Das Volksbegehren kommt am 25. September an die Urne. Die Abstimmung fällt in die Herbstsession der eidgenössischen Räte. Dann diskutiert der Nationalrat erstmals über das Reformpaket Altersvorsorge 2020. Vorgesehen ist eine Senkung des Umwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge und ein höheres Frauenrentenalter.

Der Ständerat hat die Anliegen der Initiative teilweise in die Vorlage aufgenommen: AHV-Renten sollen um 70 Franken aufschlagen, Ehepaar-Renten um bis zu 226 Franken. Im Nationalrat ist dieses Konzept gefährdet. Sollte die Volksinitiative angenommen werden, müsste die Reform der Altersvorsorge wohl von Grund auf überarbeitet werden.

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