Darum gehts
- Basler Kantonslabor verbietet 17 Kosmetikprodukte aus Barber-Shops in der Nordwestschweiz
- Grenzwertüberschreitungen, verbotene Duftstoffe, fehlende Deklarationen und Warnhinweise
- 56 Prozent der untersuchten Proben wurden beanstandet, 31 Prozent erhielten Verkaufsverbote
Männer gehen schon lange nicht mehr nur zum Coiffeur. Heute geht man wieder zum Barbier – oder hipper: Barber. Die kümmern sich um die Kopf- und Barthaare. Und wer nicht aufpasst, riskiert mehr als eine schlechte Frisur oder ein Loch im Bart. Denn manche Produkte, die in Barber-Shops verwendet werden, können gefährlich sein. Das zeigt die aktuelle Untersuchungskampagne der Nordwestschweizer Lebensmittelüberwachungsbehörden.
Dafür wurden insgesamt 55 Proben durch das Basler Kantonslabor analysiert. Beim grössten Teil der kontrollierten Proben in Barber-Shops in den Kantonen Aargau, Baselland, Basel-Stadt, Bern und Solothurn handelte es sich um Produkte für die Pflege, das Styling sowie für die Reinigung der Bart- und Kopfhaare. Und das Ergebnis ist erschreckend.
17 Kosmetikprodukte aus Barber-Shops in der Nordwestschweiz mussten verboten werden. Sie dürfen weder in Barber-Shops eingesetzt noch verkauft werden. Und bei insgesamt 31 von 55 untersuchten Proben gab es Beanstandungen. Das entspricht einer Beanstandungsquote von 56 Prozent. Eine Übersicht der schlimmsten Produkte.
Taffta-Bartfarbe
«Die Taffta-Bartfarbe (For man colors, Dye an Awesome Beard, EAN 7 640191 540447; Item No. 308; Exp. 17/12/2024) stellt aufgrund mehrerer gravierender Mängel eine Gefahr für die Gesundheit dar», schreibt das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt in seinem Abschlussbericht. Das Produkt enthalte anstelle natürlicher Farbmittel nicht deklarierte sensibilisierende Farbmittel, darunter p-Phenylenediamine in überhöhter Konzentration und ohne jegliche für solche Haarfarben notwendigen Gebrauchs- und Warnhinweise.
«p-Phenylendiamin ist ein stark sensibilisierender Stoff, der bei bereits sensibilisierten Personen schwere allergische Reaktionen auslösen kann, weswegen solche Produkte eine Vielzahl von Warnhinweisen aufweisen müssen», so das Labor weiter. Zusätzlich ist das Produkt mit einer hohen Menge an Anilin verunreinigt. Anilin steht im Verdacht, krebserzeugend zu sein, und ist deshalb in Kosmetika seit Jahrzehnten verboten.
Bartöl
In einem nicht öffentlich genannten Bartöl wurde Benzophenon nachgewiesen. «Während Anilin seit Jahrzehnten als vermutlich krebserzeugend eingestuft ist, ist die Einstufung von Benzophenon als ‹wahrscheinlich beim Menschen krebserregend› neu», teilt das Labor mit. Woher das Benzophenon im Produkt stammt, ist unklar. Das Labor schreibt dazu, dass Benzophenon normalerweise eher in UV-Gel-Nagellacken zum Einsatz komme.
Haarstyling-Produkte
Damit das Gel oder das Wachs für die Haare länger hält, werden Konservierungsstoffe untergemischt. So werden Mikroorganismen gehemmt, und das Produkt wird nicht so schnell schlecht. Eine gute Sache eigentlich. Doch zu viel von den Stoffen kann zum Beispiel allergische Reaktionen hervorrufen. Deswegen gibt es Grenzwerte, die nicht überschritten werden dürfen.
Doch in sechs Haarstyling-Produkten aus der Türkei wurden zu viele Stoffe gefunden. Konkret enthielten sie «zwischen 148 und 281 mg/kg Iodopropynyl Butylcarbamate und damit deutlich mehr als die erlaubten 100 mg/kg.» Das Labor weiter: «Ein indisches Shampoo mit 51 mg/kg und ein türkischer Conditioner mit 25 mg/kg überschritten den Grenzwert von 15 mg/kg des Konservierungsmittels Methylisothiazolinone und Methylchloroisothiazolinone, wobei in letzterem Fall sogar die Deklaration fehlte. Ein Festigungsmittel aus Grossbritannien enthielt statt des erlaubten 1 Prozent 1,22 Prozent Phenoxyethanol.»
Auf die Herkunft achten
Neben der Farbe und dem Öl für den Bart wurden Pflegemittel, Frisierhilfsmittel, Gels, Wachs, Shampoos und Parfüms getestet. In fast allen Produkten wurden die Kontrolleure fündig. Auffällig dabei: «Das Gros der Produkte stammte aus Ländern von ausserhalb der Europäischen Union. Bei solchen Produkten ist die Wahrscheinlichkeit, dass die gesetzlichen Anforderungen der Schweiz nicht eingehalten werden, generell höher, da die Schweizer Gesetzgebung weitgehend mit der EU harmonisiert ist und in den Produktionsländern oft andere gesetzliche Anforderungen gelten», schreibt das Labor. Ein grosser Teil der Produkte stammte aus der Türkei.
Das sollte nicht drin sein
Auf diese Chemikalien solltest du achten, wenn du ein Pflegeprodukt in den Händen hältst. Sie stehen unter anderem im Verdacht, krebserregend zu sein und die Fruchtbarkeit zu gefährden, und sind deswegen verboten.
- Formaldehyde
- Aniline
- Butylphenyl Methylpropional
- Hydroxyisohexyl-3-Cyclohexene Carboxaldehyde
- Benzophenone
- Octamethylcyclotetrasiloxane
- Butylphenyl Methylpropional
- Hydroxyisohexyl-3-Cyclohexene
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