Affäre Sperisen
Anklage für dritten Sperisen-Prozess wird nicht erweitert

Das Genfer Kantonsgericht hat zum Auftakt des dritten Sperisen-Prozesses keine weiteren Anklagepunkte zugelassen. Der Ex-Polizeichef Guatemalas schweigt zu den Vorwürfen gegen ihn und fordert Genugtuung in Millionenhöhe.
Publiziert: 16.04.2018 um 18:14 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 19:27 Uhr
Die Anklage gegen Erwin Sperisen (Mitte), hier in der Begleitung seiner Anwälte Florian Baier (links) und Giorgio Campà (rechts), wird zum dritten Prozess hin nicht erweitert.
Foto: KEYSTONE/SALVATORE DI NOLFI

Zum Prozessauftakt hatte der zuständige Staatsanwalt Yves Bertossa eine Erweiterung der Anklageschrift beantragt. Er wollte die Anklage subsidiär mit dem Punkt des Begehens eines Verbrechens durch Unterlassung ergänzen.

Die Berufungskammer des Genfer Kantonsgerichts lehnte diesen Antrag ab, wie die Gerichtspräsidentin Alessandra Cambi Favre-Bulle sagte. Es handle sich nicht um einen normalen Berufungsprozess, sondern um eine Rückweisung des Bundesgerichts, begründete sie den Entscheid.

Nun bleibt in der Anklage der Hauptvorwurf wegen Mordes in zehn Fällen. Die Verteidiger von Erwin Sperisen zeigten sich empört über den Antrag von Bertossa.

Die Staatsanwaltschaft habe den Antrag erst am 10. April eingereicht und damit mehrere durch die europäische Menschenrechtskonvention garantierte Grundrechte verletzt, sagte Giorgio Campà am Morgen bei seiner Stellungnahme.

Gemäss der Konvention müsse der Angeklagte in möglichst kurzer Frist über die gegen ihn erhobenen Vorwürfe unterrichtet und der Verteidigung ausreichend Zeit zur Vorbereitung gegeben werden.

Falls der Antrag auf Erweiterung der Anklage angenommen worden wäre, hätten die beiden Verteidiger von Sperisen drei Monate Zeit für die Anpassung der Verteidigungsstrategie gefordert. Auch sämtliche Anträge der Verteidigung zum Ausschluss der Privatklägerin und angeblich manipulierten Fotos wurden vom Gericht abgelehnt.

Nach den erst- und zweitinstanzlichen Gerichtsverhandlungen in Genf 2014 und 2015 hatte das Bundesgericht im Juli des vergangenen Jahres das Urteil des Kantonsgerichtes aufgehoben. Der Schuldspruch wegen zehnfachen Mordes und die lebenslängliche Freiheitsstrafe wurden zur Neubeurteilung an das Kantonsgericht zurückgewiesen.

Die Genfer Justiz muss sich deshalb ein drittes Mal mit den mittlerweile über zehn Jahre zurückliegenden Vorwürfen beschäftigten. Der erste betrifft die Operation «Pavo Real» vom 25. September 2006, mit der die Kontrolle über das Gefängnis Pavón zurückerlangt werden sollte.

Dabei starben sieben Häftlinge. Rund ein Jahr zuvor waren neunzehn Inhaftierte aus der Strafvollzugsanstalt El Infiernito entwichen. Drei von ihnen kamen am 3. November 2005 beziehungsweise am 1. Dezember 2005 zu Tode, nachdem sie von der Polizei im Rahmen der Aktion «Gavilán» gefasst worden waren.

Die Genfer Justiz folgte in den früheren Urteilen der Anklage, die von einer Hinrichtung der Gefangenen durch die Polizei sprach. Auch das Bundesgericht anerkannte, dass die Häftlinge hingerichtet wurden.

Wegen Mängel im Genfer Verfahren muss jedoch die Schuld von Erwin Sperisen neu beurteilt werden. Laut dem Bundesgericht wurde der Verteidigung unter anderem das Recht auf Konfrontation mit wichtigen Belastungszeugen bezüglich massgeblicher Fakten nicht respektiert und der Anklagegrundsatz verletzt.

Seit dem Urteil des Bundesgerichts wurde der guatemaltekisch-schweizerische Doppelbürger nach fünf Jahren im Gefängnis Champ-Dollon unter Hausarrest gesetzt. Sperisen beteuerte seither in zahlreichen Interviews seine Unschuld.

Vor Gericht schweigt Sperisen, der von 2004 bis 2007 Chef der Nationalpolizei Guatemalas war, zu den Vorwürfen: «Nach einem Verfahren von fünf Jahren ist alles gesagt.» Er verweise aus seine Aussagen in den früheren Gerichtsverhandlungen, sagte Sperisen.

Seine Anwälte verlangten wegen der fünfjährigen Haft vom Kanton Genf Genugtuung von 1,37 Millionen Franken für Erwin Sperisen sowie seine Familie. Für sich beantragten die beiden Verteidiger zudem die Bezahlung von Anwaltskosten in der Höhe von 940'000 Franken.

Bereits vor dem Prozess kündigte sie an, auf Freispruch zu plädieren. Der Prozess wird am Dienstag mit der Befragung von zwei Ermittlern der Uno-Kommission gegen Straflosigkeit in Guatemala (CICIG) fortgesetzt. Das Urteil wird Ende nächster Woche erwartet.

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