Der Anwalt der beiden Kenianer, welche das Verfahren gegen Pitteloud angestrengt haben, Gérald Page, bestätigte am Dienstag der Nachrichtenagentur sda den Rekurs beim Bundesstrafgericht.
Seine Mandanten seien das Ziel schwerwiegender und ernst zu nehmender Drohungen gewesen, teilte der Anwalt auf Anfrage mit. Dies habe der ausserordentliche Bundesanwalt auch zugegeben. Weil seine Klienten aber nicht unmittelbar reagiert hätten, gehe er davon aus, dass sie sich nicht bedroht gefühlt hätten.
Diese Schlussfolgerung sei unverständlich. Wenn ein Schweizer Botschafter und ehemaliger Koordinator des Schweizerischen Nachrichtendienstes seinen Titel missbrauche und am Wohnort ehrlicher und nie verurteilter Geschäftsmänner auftauche und mit der weltweiten Blockierung ihrer Besitztümer und Aktivitäten drohe, fühle sich jedermann bedroht.
Gewisse Vertreter im EDA schienen zu glauben, dass man andere Methoden gebrauchen müsse, wenn das Ziel mit einem juristischen Verfahren nicht erreicht werde. In einem Rechtsstaat sei es aber Sache eines Gerichts, also der Justiz, zu sagen, welche Freiheiten sich - wenn überhaupt - ein Botschafter beim Strafgesetz herausnehmen dürfe, wenn er als «ausländischer Polizist» agiere.
Nach Einschätzung des ausserordentlichen Bundesanwalts, dem Waadtländer Generalstaatsanwalt Cottier, waren Pittelouds Handlungen dagegen zulässig gewesen. Er stellte das Verfahren deshalb ein. Aufgrund des Rekurses wird sich nun das Bundesstrafgericht erneut mit dem Fall befassen müssen.
Pitteloud habe in Absprache mit lokalen Behörden sowie dem Aussendepartement EDA und der Bundesanwaltschaft gehandelt. Die Bundesanwaltschaft hatte bereits früher festgehalten, Pitteloud keinen Auftrag erteilt und ihm auch keine Instruktionen gegeben zu haben. Der damalige Aussenminister Didier Burkhalter dagegen hatte sich hinter Pitteloud gestellt und geltend gemacht, dieser habe «in Absprache mit der Bundesanwaltschaft» im Interesse der Schweiz agiert.
Die Affäre geht auf den Frühsommer 2014 zurück, als der damalige Botschafter in Nairobi, Pitteloud, in der Anglo-Leasing-Korruptionsaffäre interveniert hatte. Unter Korruptionsverdacht standen kenianische Geschäftsmänner, deren Firmen mit der kenianischen Regierung Verträge über rund 100 Millionen Dollar abgeschlossen hatten. Zwei kenianische Brüder warfen Pitteloud in einer 2015 in der Schweiz eingereichten Anzeige vor, sie im Zusammenhang mit den Verfahren unter Druck gesetzt zu haben.
Pitteloud soll ihnen die Einstellung der Strafuntersuchungen in Aussicht gestellt haben, wenn sie rund 50 Millionen Franken bezahlen würden. Die betroffenen Geschäftsmänner lehnten dies ab. Sie fühlten sich durch mehrere SMS-Nachrichten des damaligen Schweizer Botschafters genötigt.
Die Bundesanwaltschaft (BA) hatte die Klage der beiden Kenianer wegen versuchter Nötigung, Amtsmissbrauchs und Verletzung des Amtsgeheimnisses zunächst nicht aufnehmen wollen. Das Bundesstrafgericht in Bellinzona entschied dann aber, dass die BA den Vorwurf der versuchten Nötigung abklären müsse.
Es berief sich auf den SMS-Verkehr von Pitteloud mit den Kenianern vom Mai 2014, in dem den Kenianern ein «Vorschlag» zur gütlichen Einigung des Verfahrens in Aussicht gestellt worden war. Voraussetzung dafür wäre die Zahlung der 50 Millionen Franken gewesen.
Pitteloud selber stellte sich auf den Standpunkt, dass diese SMS nicht als Drohungen qualifiziert werden könnten. Zunächst gab er an, als Privatperson gehandelt zu haben, später präzisierte er, auf Weisung der Bundesanwaltschaft hin tätig geworden zu sein.
Der 1962 geborene Walliser Pitteloud ist seit Sommer 2015 Direktor Ressourcen im Aussendepartement EDA und trägt den Botschafter-Titel weiterhin. Er galt als Anwärter für den vergangene Woche neu besetzten Posten des Direktors des Nachrichtendienstes des Bundes.