Das Verwaltungsgericht sprach Mörgeli Mitte Dezember eine Entschädigung von fünf Monatslöhnen sowie zusätzlich eine Abfindung von 12 Monatslöhnen zu, also insgesamt 17 Monatslöhne. Das Gericht kam zum Schluss, dass es bei Mörgelis Kündigung Fehler gegeben habe.
Die Uni Zürich hatte das Urteil bereits kurz vor Weihnachten akzeptiert. Mörgelis Anwalt teilte nun am Freitag mit, dass er ebenfalls auf einen Weiterzug des Urteils ans Bundesgericht verzichte. Auf juristischem Weg sei «nicht mehr zu holen».
Juristisch ist das Entschädigungsverfahren für den entlassenen Medizinhistoriker somit abgeschlossen. In politischer Hinsicht ortet der ehemalige SVP-Nationalrat jedoch «Handlungsbedarf gegenüber der Universitätsleitung».
Gemäss Mitteilung verfügt die Universität Zürich neben einem breit ausgebauten Rechtsdienst zusätzlich über eine juristische Fakultät mit unzähligen Rechtsprofessoren. Trotzdem habe sie für das Verfahren externe Rechtsanwälte angestellt, deren zahlreiche Rechtsschriften in den meisten Fällen über hundert Seiten umfassten.
Wie es in der Mitteilung weiter heisst, hat die Universitätsleitung «mit hoher Wahrscheinlichkeit für ihre Anwälte mehr Geld ausgegeben als sie als Entschädigung an Mörgeli bezahlen muss».
Ein privates Unternehmen könnte sich solche Exzesse nicht leisten, heisst es weiter. Die Politik müsse von der Universitätsleitung bezüglich der Mittelverwendung Auskünfte verlangen.