Schmid war beschuldigt worden, vertrauliche Informationen über den ehemaligen Nationalbankpräsidenten an «Blick»-Journalisten weitergegeben zu haben.
Dem Beschuldigten hätten die Vorwürfe nicht nachgewiesen werden können, heisst es in einer Mitteilung der Oberstaatsanwaltschaft vom Dienstag. Die involvierten Parteien hätten sich auf ihr Aussageverweigerungsrecht und auf den Quellenschutz berufen.
Am 3. Januar 2012 hatte der «Blick» in Zusammenhang mit Devisentransaktionen des ehemaligen Nationalbankpräsidenten Philipp Hildebrand über ein Treffen von «Blick»-Journalisten mit einem Informanten und einem Whistleblower am 24. Dezember 2011 berichtet.
Die Ermittlungen führten zu SVP-Kantonsrat Claudio Schmid. Ihm wurde vorgeworfen, einen ehemaligen IT-Mitarbeiter der Bank Sarasin dazu verleitet zu haben, sein Wissen um die Devisentransaktionen an Journalisten weitergegeben zu haben.
Schmid bestritt die gegen ihn erhobenen Vorwürfe, und die Journalisten des «Blick» beriefen sich in der Befragung zum «Tatsachenhintergrund des Artikels» auf ihr Recht auf Quellenschutz, wie es in der Mitteilung heisst.
Der ehemalige Bankmitarbeiter machte gemäss Staatsanwaltschaft bei der Konfrontationseinvernahme von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Frühere Aussagen gegen Schmid hätten deshalb aus prozessualen Gründen nicht verwertet werden können, heisst es in der Mitteilung.
Unter diesen Umständen könne Schmid nicht nachgewiesen werden, dass er den ehemaligen IT-Mitarbeiter der Bank Sarasin zur Verletzung des Bankgeheimnisses verleitet habe. Das Verfahren sei deshalb am vergangenen Freitag eingestellt worden. Die Einstellungsverfügung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.