Affäre Hainard
Hainard auch in zweiter Instanz schuldig gesprochen

Der frühere Neuenburger Staatsrat Frédéric Hainard ist auch in zweiter Instanz wegen Amtsmissbrauchs und Urkundenfälschung in einem Fürsorgefall schuldig gesprochen worden. Die Geldstrafe fiel sogar noch höher aus.
Publiziert: 18.08.2015 um 18:13 Uhr
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Aktualisiert: 04.10.2018 um 23:18 Uhr

Hainard war im September 2014 vom Regionalgericht Neuenburg wegen Amtsmissbrauchs, Nötigung und Urkundenfälschung zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 100 Franken und zu einer Busse von 3000 Franken verurteilt worden.

Das Neuenburger Kantonsgericht brummte Hainard am Dienstag in zweiter Instanz sogar eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 160 Franken mit zwei Jahren Bewährung auf.

Hintergrund war ein Rechtsstreit mit einer von Fürsorge abhängigen Frau, die Hainard - damals noch FDP-Regierungsrat - des Amtsmissbrauchs und der Nötigung beschuldigt hatte. Hainard soll sich wiederholt aktiv und persönlich in den Fürsorgefall eingemischt und Protokolle manipuliert haben.

Die betroffene Mutter - bekannt unter dem Pseudonym Olivia - und deren Tochter zogen den damaligen Regierungsrat vor Gericht und verlangten Wiedergutmachung.

Der Staatsanwalt, der für Hainard vor dem Regionalgericht noch eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen auf Bewährung verlangt hatte, plädierte am Dienstag vor Kantonsgericht für die Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils. Er hatte im Gegensatz zu Hainard keine Berufung eingelegt.

Der Staatsanwalt bezeichnete es allerdings als «frappierend», mit welcher Beharrlichkeit Hainard die Öffentlichkeit und die Richter davon zu überzeugen versuche, dass alles, was er getan habe, im Interesse des Staates gewesen sei. In den Augen des Staatsanwaltes handelte Hainard unverhältnismässig, als dieser bei den Befragungen im Zusammenhang mit dem Fürsorgefall anwesend war.

Der Anwalt von Hainard verlangte demgegenüber erneut einen Freispruch für seinen Mandanten. Dieser habe im Rahmen seiner Funktionen und seinem Mandat als Departementsvorsteher gehandelt. Strafrechtlich sei dem damaligen Regierungsrat nichts vorzuwerfen.

Auf politischer Ebene sei sein Verhalten ein Fehler gewesen, für das er hundertfach bezahlt habe, bekräftigte Hainard, der im Zuge der Affäre im Oktober 2010 zum Rücktritt gezwungen wurde. Persönlich und juristisch gesehen würde er nochmals das Gleiche machen.

Die Hauptklägerin sagte, sie stehe fünf Jahre nach den Vorfällen immer noch unter Antidepressiva. Sie habe immer wissen wollen, weshalb Monsieur Hainard sie auf diese Art und Weise behandelt habe.

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