Adoption
Ständerat sagt Ja zu Stiefkindadoption für Homosexuelle

Homosexuelle sollen künftig Kinder ihrer Partner adoptieren können. Der Ständerat hat am Dienstag als Erstrat einer Modernisierung des Adoptionsrechts zugestimmt.
Publiziert: 08.03.2016 um 09:53 Uhr
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Aktualisiert: 08.10.2018 um 11:46 Uhr

Die Gesetzesrevision soll der gesellschaftlichen Entwicklung Rechnung tragen. Immer mehr Kinder wachsen bei unverheirateten Paaren auf. Sie sollen nun nicht länger benachteiligt sein. Die Stiefkindadoption soll künftig in allen Paarbeziehungen möglich sein, unabhängig vom Zivilstand und von der sexuellen Orientierung.

Die gemeinschaftliche Adoption fremder Kinder wäre gleichgeschlechtlichen Paaren weiterhin nicht möglich. Ursprünglich stand auch das zur Diskussion: Der Ständerat forderte mit einer Motion, dass alle Erwachsenen ungeachtet ihres Zivilstandes und ihrer Lebensform ein Kind adoptieren können. Der Nationalrat schwächte den Vorstoss aber ab.

Justizministerin Simonetta Sommaruga sprach denn auch von einer moderaten Modernisierung des Adoptionsrechts. Im Zentrum stehe das Wohl des Kindes, betonte sie. Der Zweck des Adoptionsrechts müsse primär darin bestehen, einem elternlosen Kind zu Eltern zu verhelfen.

Den Gegnern gab Sommaruga zu bedenken, ein Nein würde nicht verhindern, dass Kinder bei gleichgeschlechtlichen Paaren aufwüchsen. Das geschehe ohnehin. Zur Debatte stehe einzig, ob diese Kinder - beispielsweise im Fall des Todes der leiblichen Mutter oder des leiblichen Vaters - rechtlich abgesichert seien.

Gegen die Änderung stellte sich Beat Rieder (CVP/VS). Er zog in Zweifel, dass es tatsächlich um das Kindeswohl gehe, und sprach von Salamitaktik. Homosexuelle könnten nämlich auf künstlichem Weg - durch Leihmutterschaft - zu einem Kind kommen und dieses dann vom Partner adoptieren lassen. Sommaruga erwiderte, Leihmutterschaft sei verboten.

Claude Janiak (SP/BL) räumte im Namen der Befürworter ein, dass später eine weitere Öffnung gefordert werden könnte. Bei gesellschaftlichen Entwicklungen gebe es kein «Ende der Fahnenstange». Umfragen zeigten, dass die Bevölkerung fortschrittlicher denke als die Politik. Nicht die sexuelle Präferenz der Eltern entscheide über das Wohlergehen der Kinder.

Beat Vonlanthen (CVP/FR) stellte fest, wenn man vom Kindeswohl ausgehe, erleichtere dies auch «die gesellschaftlich heikle Frage der Stiefkindadoption für Personen in eingetragener Partnerschaft und für faktische Lebensgemeinschaften sachlich zu beurteilen».

Eine generelle Öffnung der Adoption für homosexuelle Paare würde er ganz klar ablehnen. Zwar zeigten jüngere Studien, dass das Aufwachsen bei einem homosexuellen Paar die Entwicklung des Kindes nicht negativ beeinflusse. Dennoch dürften die möglichen Auswirkungen nicht verharmlost werden. Hier aber gehe es nur um die Regularisierung einer bereits bestehenden Familienbeziehung.

Der Rat sagte schliesslich mit 25 zu 14 Stimmen Ja zur Stiefkindadoption für Homosexuelle, gegen den Willen von CVP-, SVP- und einzelnen FDP-Vertretern. Nicht umstritten war die Flexibilisierung des Adoptionsrechts: Künftig soll von Adoptionsvoraussetzungen abgewichen werden können, wenn dies im Interesse des Kindes ist.

Das Mindestalter für die Adoption soll von 35 auf 28 Jahre gesenkt werden. Die Dauer der Ehe wäre nicht mehr ausschlaggebend: Die Ehegatten müssen mindestens drei Jahre lang einen gemeinsamen Haushalt geführt haben, um ein Kind adoptieren zu können.

Der Ständerat brachte an der Vorlage des Bundesrates lediglich eine Änderung an: Welche Behörden für den Adoptionsentscheid zuständig sind, sollen nach seinem Willen die Kantone festlegen. Nach dem Entwurf des Bundesrates läge die Zuständigkeit bei einer einzigen kantonalen Behörde. In der Gesamtabstimmung hiess der Ständerat die Vorlage mit 32 zu 7 Stimmen gut. Nun muss noch der Nationalrat entscheiden.

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