Heute ist die Stiefkindadoption Ehepaaren vorbehalten. Künftig soll sie in allen Paarbeziehungen möglich sein, unabhängig vom Zivilstand und von der sexuellen Orientierung. Die Gesetzesrevision soll der Tatsache Rechnung tragen, dass immer mehr Kinder bei unverheirateten Paaren aufwachsen.
Die Adoption fremder Kinder wäre gleichgeschlechtlichen Paaren weiterhin nicht erlaubt. Einzelpersonen dagegen dürften - wie bereits heute - ein Kind adoptieren.
Weiter soll das Mindestalter für die Adoption von 35 auf 28 Jahre gesenkt werden. Und die Dauer der Ehe soll nicht mehr ausschlaggebend sein: Das Paar muss mindestens drei Jahre lang einen gemeinsamen Haushalt geführt haben, um ein Kind adoptieren zu können.
Der Ständerat hatte den Änderungen im Frühjahr deutlich zugestimmt. Auch die Rechtskommission des Nationalrates hat sich dafür ausgesprochen. Eine Kommissionsminderheit aus den Reihen der SVP beantragt dem Rat allerdings, die Stiefkindadoption für homosexuelle und andere unverheiratete Paare weiterhin auszuschliessen.
Der Nationalrat hat zudem über Anträge auf Nichteintreten und Rückweisung zu befinden. Mit der Rückweisung an den Bundesrat wäre unter anderem der Auftrag verbunden, die Adoptionsvoraussetzungen bezüglich Alter und Dauer des Zusammenlebens weiter zu lockern. Nach dem Vorschlag des Bundesrates kann vom Mindestalter abgewichen werden, wenn das im Interesse des Kindeswohls geboten erscheint.
Eine Änderung will die Nationalratskommission bei den Auskunftsrechten adoptierter Kinder anbringen: Diese sollen nicht nur über ihre leiblichen Eltern Auskunft erhalten, sondern auch über ihre leiblichen Geschwister.
Einen absoluten Anspruch auf die Bekanntgabe der Personalien der leiblichen Eltern hat das Kind wie bisher erst dann, wenn es volljährig ist. Vorher erhält es nur Informationen, die keine Rückschlüsse auf die Identität ermöglichen - ausser es kann ein schutzwürdiges Interesse nachweisen.
Nach dem Vorschlag der Kommission soll nun das volljährige Kind darüber hinaus auch Auskunft über leibliche Geschwister erhalten, wenn diese volljährig sind und der Bekanntgabe zugestimmt haben.
Die Kommission will ausserdem eine gesetzliche Grundlage für Suchdienste schaffen: Die kantonale Stelle, die für die Auskunft über leibliche Eltern und Kinder zuständig ist, soll einen spezialisierten Suchdienst beauftragen können. Dieser würde versuchen, die Personen ausfindig zu machen.
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