Der Beschwerdeführer verlangte eine Kontrolle und Nachzählung der Stimmzettel. Zur Begründung führte er das knappe Abstimmungsergebnis auf nationaler Ebene an.
Auf die Forderung nach einer landesweiten Nachzählung trat die Berner Regierung gar nicht ein. Der Kanton Bern sei wegen des Territorialprinzips nicht befugt, Nachzählungen in anderen Kantonen anzuordnen.
Die Forderung nach einer Überprüfung des Abstimmungsresultats im Kanton Bern lehnte der Regierungsrat ab. Es lägen keine Hinweise auf Unregelmässigkeiten vor, heisst es im vierseitigen Entscheid. Dieser kann beim Bundesgericht angefochten werden.
Stimmrechtsbeschwerden wurden auch in den Kantonen Luzern, Zürich und Baselland eingereicht. Die Baselbieter Regierung ist auf die Beschwerde nicht eingetreten, wie am Mittwoch bekanntgeworden war.