Abstimmung Stadt Zürich
Zürcher gegen Beschränkung auf dem Sechseläutenplatz

Die Stadtzürcher Bevölkerung hat nichts dagegen, wenn auf dem Sechseläutenplatz viel los ist. Sie hat die Volksinitiative «Freier Sechseläutenplatz» deutlich abgelehnt. Somit teilen sich Privatleute und kommerzielle Veranstalter den Platz wie bis anhin.
Publiziert: 10.06.2018 um 18:36 Uhr
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Aktualisiert: 13.09.2018 um 03:05 Uhr
Auch künftig werden auf dem Sechseläutenplatz in der Stadt Zürich unterschiedlichste Veranstaltungen wie etwa die Oper für alle stattfinden. Die Stadtzürcher Stimmberechtigten haben die Initiative «Freier Sechseläutenplatz» abgelehnt. (Archivbild)
Foto: KEYSTONE/ALEXANDRA WEY

58'289 Stimmberechtigte legten ein Nein in die Urne, 27'991 ein Ja. Der Nein-Stimmenanteil betrug 67,7 Prozent, die Stimmbeteiligung 38,9 Prozent.

Der umgestaltete Sechseläutenplatz beim Zürcher Bellevue ist im Jahr 2014 eröffnet worden und erfreut sich seither grosser Beliebtheit - bei der Bevölkerung und bei Veranstaltern. Dies führte zu hitzigen Diskussionen, wer den begehrten Platz in der Nähe des Sees wann und wie lange nutzen darf.

Zu den regelmässigen Nutzern gehören beispielsweise Sechseläuten, Circus Knie, Herbstzirkus, Filmfestival, Street Parade, Züri-Fäscht, 1.-Mai-Kundgebung, Oper für alle und der Weihnachtsmarkt. Dadurch entstehen rund 150 Belegungstage.

Das bisherige Nutzungskonzept sah vor, dass der Platz an mindestens 180 Tagen der Öffentlichkeit frei zur Verfügung stehen soll. Die Auf- und Abbauzeit vor und nach Veranstaltungen zählt zur Belegungsdauer.

Die städtische Volksinitiative «Freier Sechseläutenplatz» verlangte 300 eventfreie Tage und höchstens 65 Tage mit bewilligungspflichtigen Anlässen. Lanciert wurde sie unter anderem von Mitgliedern der SP, der Grünen und der Alternativen Liste.

Der vom Stimmvolk angenommene Gegenvorschlag des Gemeinderates (Stadtparlament) sieht nun eine Obergrenze von 180 Tagen für bewilligungspflichtige Veranstaltungen vor - also praktisch gleich viele, wie bisher erlaubt waren (185). Von den 180 Tagen sollen allerdings höchstens 45 im Sommer zwischen 1. Juni und 30. September bewilligt werden dürfen.

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