Darum gehts
- Verlassene Autos in Zürich werden von der Polizei blockiert und abgeschleppt
- Betroffene melden sich meist schnell, um hohe Kosten zu vermeiden
- Sechs Fahrzeuge sind derzeit in Zürich polizeilich blockiert
Sie stehen verlassen am Strassenrand oder auf einem Parkplatz und gammeln vor sich hin. Laub und Dreck sammeln sich auf dem ausgebleichten Lack. Falls die Fahrzeuge überhaupt Kontrollschilder aufweisen, stammen diese meist aus dem Ausland. Nach längerem Zuwarten bringt die Polizei schliesslich eine Radkralle an den scheinbar herrenlosen Fahrzeugen an. So werden in der Stadt Zürich momentan insgesamt sechs Fahrzeuge polizeilich blockiert.
Auch an der Brauerstrasse, in der Nähe der Zürcher Langstrasse, wartet ein in die Jahre gekommener Audi mit ausländischen Kennzeichen vergeblich auf seinen Besitzer. Bereits vor rund einem Monat wurde das Auto mit einer Radkralle blockiert, wie die Stadtpolizei Zürich auf Anfrage von Blick mitteilt.
Es droht der Schrottplatz
Doch schon bald verschwindet der Audi endgültig aus der Zürcher Innenstadt: Zwar versuchte die Polizei, den Fahrzeughalter oder die Fahrzeughalterin zu kontaktieren, um zusätzliche Kosten durch das Abschleppen zu vermeiden. Doch weil niemand erreicht werden konnte, wird das Auto in den nächsten Tagen abgeschleppt, wie die Polizei weiter erklärt.
Was passiert dann mit dem Auto? Die Polizei erklärt: Das Fahrzeug wird im Amtsblatt der Stadt Zürich ausgeschrieben. Falls der Audi dann nicht innert 30 Tagen abgeholt wird, könnte dieser sogar auf dem Schrottplatz landen.
Betroffene melden sich meist schnell
Das ist jedoch eine Seltenheit. Wie die Polizei weiter mitteilt, melden sich Betroffene in der Regel «innerhalb von Stunden oder Tagen». Wie lange die herrenlosen Fahrzeuge abgestellt bleiben, ist aber nicht genau definiert und hängt vom Einzelfall ab.
Um das Auto schliesslich zurückzuerhalten, muss zunächst die Zeche bezahlt werden. Aus Datenschutzgründen gibt die Stadtpolizei Zürich zwar keine Zahlen an, die zahlreichen Strafzettel und das Abschleppen dürften sich jedoch auf einige Tausend Franken belaufen. Personen mit Wohnort in der Schweiz können immerhin auf Rechnung bezahlen. Für alle anderen gilt die Barzahlung vor Ort.
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