Nun ist es offiziell: Ab 1. Mai 2010 ist das Rauchen in der ganzen Schweiz in den meisten Restaurants und Bars, aber auch in geschlossenen öffentlichen sowie in Arbeitsräumen verboten. Der Bundesrat hat heute das entsprechende Gesetz in Kraft gesetzt.
Ausnahmen sind aber möglich. Etwa können weniger als 80 Quadratmeter grosse Restaurationsbetriebe als Raucherlokale zugelassen werden. Grössere Lokale können Fumoirs für Raucher einrichten. Nicht mehr geraucht werden darf ab dem 1. Mai 2010 auch in Einkaufszentren, Schulen, Sportanlagen und weiteren Einrichtungen.
Im Einzelbüro und im Freien erlaubt
Untersagt ist das Rauchen grundsätzlich auch in Arbeitsräumen. Wer aber in einem Einzelbüro oder im Freien arbeitet, darf ebenfalls rauchen. Betriebe können ihren Angestellten zudem Raucherräume zur Verfügung stellen. Diese müssen genügend belüftet sein.
In den meisten Kantonen werde die neue Regelung nichts ändern, sagte Gesundheitsminister Pascal Couchepin vor den Medien. In 18 Kantonen gebe es bereits Gesetze zum Schutz vor dem Passivrauchen. In 15 dieser Kantone seien die Gesetze strenger als jene vom Bund; Raucherlokale seien dort verboten.
Interessenverbände hatten die Verordnung zum Gesetz in der Vernehmlassung heftig kritisiert. Drei Punkte seien geändert worden, sagte Thomas Zeltner, der Direktor des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).
Zum einen wurde die Grösse der Fumoirs statt auf höchstens 80 Quadratmetern auf maximal ein Drittel der Gesamtfläche des Lokals festgesetzt. In den meisten Kantonen gelte diese Regelung, sagte Zeltner dazu.
Definition des geschlossenen Raumes offen
Offen lasse die Verordnung die Definition eines geschlossenen Raumes. Das sei eine Frage der Umsetzung, und dafür seien die Kantone zuständig, sagte Zeltner.
Die Luft in Raucherräumen muss gemäss Verordnung gut und die Räume adäquat belüftet sein. Wie und wie weit dies zu geschehen hat, ist ebenfalls im Zuständigkeitsbereich der Kantone.
Auch Kantone, die über keine eigenen Gesetze zum Schutz vor dem Passivrauchen verfügen, müssen das Bundesgesetz anwenden.
Mindeststandard
Das Gesetz auf Bundesebene setzt einen Mindeststandard fest. Die Kantone können eigene, strengere Regeln erlassen.
Der Lungenliga geht die Regelung des Bundes zu wenig weit. Sie sammelt zurzeit Unterschriften für eine Volksinitiative, die ein Rauchverbot in sämtlichen öffentlich zugänglichen Räumen verlangt. (SDA)
- Gebäude der öffentlichen Verwaltung
- Spitäler und andere Gesundheitseinrichtungen
- Kinderheime, Altersheime und vergleichbare Einrichtungen
- Einrichtungen des Straf- und Massnahmenvollzugs
- Bildungsstätten
- Museen, Theater, Kinos
- Sportstätten
- Restaurants und Hotels
- Gebäude und Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs
- Verkaufsgeschäfte und Einkaufszentren
- In geschlossenen Räumen, in denen mehrere Personen arbeiten
- Gebäude der öffentlichen Verwaltung
- Spitäler und andere Gesundheitseinrichtungen
- Kinderheime, Altersheime und vergleichbare Einrichtungen
- Einrichtungen des Straf- und Massnahmenvollzugs
- Bildungsstätten
- Museen, Theater, Kinos
- Sportstätten
- Restaurants und Hotels
- Gebäude und Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs
- Verkaufsgeschäfte und Einkaufszentren
- In geschlossenen Räumen, in denen mehrere Personen arbeiten
Die Zigarette ein für alle Mal in den Aschenbecher zu drücken zahlt sich aus.
- Schon nach wenigen Minuten setzen sich bereits die ersten Reparaturmechanismen des Körpers in Gang. Die Durchblutung von Händen, Füssen und der Haut verbessert sich.
- Nach einigen stunden normalisiert sich der Sauerstofftransport im Blut. Dadurch wird die Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit gesteigert.
- Ab zwei Tagen beginnt sich das Herzinfarktrisiko zu verringern und der Geruchs- und Geschmackssinn verbessern sich deutlich.
- In den folgenden Wochen Rauchabstinenz reinigt sich der Körper, der Kreislauf und die Lunge beginnen sich zu stabilisieren.
- Nach etwa fünf Jahren liegt das Herzinfarktrisiko wieder annähernd bei demjenigen eines Nichtrauchers. Auch die Gefahr einen Schlaganfall zu erleiden sinkt markant.
- Das Risiko an raucherspezifischen Krebserkrankungen wie Mund-, Luft- und Speiseröhrenkrebs zu erkranken sinkt nach 10 Jahren um etwa die Hälfte und nach etwa 15 Jahren befindet sich die Gefahr für Herzkreislauferkrankungen wieder auf dem Level eines Nichtrauchers.
Die Zigarette ein für alle Mal in den Aschenbecher zu drücken zahlt sich aus.
- Schon nach wenigen Minuten setzen sich bereits die ersten Reparaturmechanismen des Körpers in Gang. Die Durchblutung von Händen, Füssen und der Haut verbessert sich.
- Nach einigen stunden normalisiert sich der Sauerstofftransport im Blut. Dadurch wird die Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit gesteigert.
- Ab zwei Tagen beginnt sich das Herzinfarktrisiko zu verringern und der Geruchs- und Geschmackssinn verbessern sich deutlich.
- In den folgenden Wochen Rauchabstinenz reinigt sich der Körper, der Kreislauf und die Lunge beginnen sich zu stabilisieren.
- Nach etwa fünf Jahren liegt das Herzinfarktrisiko wieder annähernd bei demjenigen eines Nichtrauchers. Auch die Gefahr einen Schlaganfall zu erleiden sinkt markant.
- Das Risiko an raucherspezifischen Krebserkrankungen wie Mund-, Luft- und Speiseröhrenkrebs zu erkranken sinkt nach 10 Jahren um etwa die Hälfte und nach etwa 15 Jahren befindet sich die Gefahr für Herzkreislauferkrankungen wieder auf dem Level eines Nichtrauchers.
Wir wissen, dass ein rauchfreies Leben nicht einfach ist. Darum haben wir für dich ein paar Tipps zusammengestellt, die dir helfen den inneren Schweinehund zu besiegen.
Wir wissen, dass ein rauchfreies Leben nicht einfach ist. Darum haben wir für dich ein paar Tipps zusammengestellt, die dir helfen den inneren Schweinehund zu besiegen.