Aargauer SVP-Regierungsrätin will sparen
Flüchtlingskinder dürfen nicht mehr in Pflegefamilien

Die neue Aargauer Regierungsrätin der SVP, Franziska Roth, muss sparen. Sie will dies bei der Unterbringung minderjähriger Asylsuchender tun und verhängte einen Platzierungsstopp in Pflegefamilien.
Publiziert: 18.04.2017 um 18:49 Uhr
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Aktualisiert: 01.10.2018 um 00:07 Uhr
Der Kanton Aargau hat einen Platzierungsstopp für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge verhängt – sie sollen nicht mehr in private Pflegefamilien kommen. (Symbolbild)
Foto: A4281/_Christian Charisius

Kantonale Unterkünfte statt neuer Familie: Regierungsrätin Franziska Roth (SVP) will unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA) nicht mehr bei privaten Pflegefamilien unterbringen, schreibt srf.ch.

Die Unterbringung und Betreuung von UMA in Pflegefamilien ist laut Kanton zu teuer. Roth hat erst Anfang Jahr die Führung des Gesundheits- und Sozialdepartements übernommen – der Spardruck ist massiv. Insbesondere aus ihrer eigenen Partei.

Unter anderem für das Asyldossier im Aargau zuständig: die SVP-Regierungsrätin Franziska Roth.
Foto: Walter Bieri

Die Vorbereitungen waren fast abgeschlossen

Die Sparmassnahme könnte drastische Folgen für die Zukunft der Kinder und Jugendlichen haben: Wer in einer Familie aufwächst, lernt schneller Deutsch, kann die reguläre Schule besuchen und sich besser integrieren. Argumente, welche diverse Aargauer Familien für das Projekt begeistern konnten.

Der plötzliche Platzierungsstopp trifft nicht nur die Flüchtlingskinder hart, sondern auch deren Pflegefamilien, die sich auf ihre Neuzuzüger freuten und vorbereiteten. 

Eine betroffenes Ehepaar habe zum Beispiel bereits diverse Gespräche mit der Schule und offiziellen Stellen geführt, die drei Buben kennengelernt und das Haus umgebaut, schreibt srf.ch. Kurz vor Ostern erhielten sie die Nachricht vom Platzierungsstopp.

Kanton bezeichnet Massnahme als «verhältnismässig»

«Die Departemente und ihre Abteilungen wurden angehalten, die finanziellen Aufwendungen zu überprüfen und mögliche Sparmöglichkeiten aufzuzeigen», begründet das Departement Gesundheit und Soziales des Kantons den Entscheid. «Dies betrifft auch das Asylwesen und dabei ebenfalls die Unterbringung und Betreuung der UMA.»

Es könne auch Ausnahmen geben. Aber: Der Kantonale Sozialdienst erachte es «als verhältnismässig, die Platzierung von UMA in Pflegefamilien zurückhaltend vorzunehmen». (kra) 

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