Aargauer Fahrzeugsteuer
Gewicht und Leistung statt «PS-Steuer»

Im Kanton Aargau soll die Verkehrssteuer ab dem Jahr 2025 neu berechnet werden. Dies hat der Regierungsrat dem Parlament beantragt. Bemessungsgrundlage soll künftig eine Kombination aus Gewicht und Leistung sein. Auf einen Öko-Tarif verzichtet der Regierungsrat.
Publiziert: 22.09.2023 um 09:37 Uhr
Foto: KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA BELLA

Seit 50 Jahren wird die Steuer nach dem Hubraum ("Steuer-PS") berechnet. Dies sei nicht mehr zeitgemäss, schrieb der Regierungsrat in der am Freitag publizierten Botschaft.

Grundsätzlich sollen bei der Bemessung der Fahrzeugabgaben das Gesamtgewicht und die Normleistung je hälftig ins Gewicht fallen. Diese Berechnung sei grundsätzlich technologieneutral. Davon betroffen sind rund 415'196 Fahrzeuge im Kanton.

Die neue Bemessungsgrundlage soll auch für Motorräder, Nutzfahrzeuge und Wohnmotorwagen bis 3500 Kilogramm Gesamtgewicht sowie für Kleinbusse gelten. Bei der Besteuerung der Nutzfahrzeuge über 3500 Kilogramm Gesamtgewicht sowie der Transportanhänger nach Nutzlast soll jedoch alles unverändert bleiben.

Der Regierungsrat will die Revision des Gesetzes im Wesentlichen ertragsneutral umsetzen. Auf diese Weise soll die Finanzierung der kantonalen Strasseninfrastruktur sichergestellt werden.

Der Grosse Rat soll die Kompetenz erhalten, die Verkehrssteuertarife künftig der Teuerung anzupassen. Die Anpassung soll erfolgen, wenn sich der Landesindex der Konsumentenpreise dauerhaft um mindestens fünf Prozentpunkte verändert hat und die Finanzierung aufgrund des Fondsbestands der Strassenrechnung dies erforderlich macht.

Nach viel Kritik in der Anhörung liess der Regierungsrat den Vorschlag fallen, den Steuertarif nach ökologischen Kriterien zu gestalten. Man verzichte auf einen solchen Tarif, der Rabatte und Tarifzuschläge vorgesehen habe. Ein solcher Tarif kann laut Regierungsrat «nicht umgesetzt» werden.

Es sei «zweckmässig» auf einen solchen Tarif zu verzichten, weil die Ökologisierung bereits im Gang sei. Weniger umweltbelastende Antriebstechnologien könnten die Ziele der Klimapolitik und der Dekarbonisierung «genügend unterstützen».

Der Regierungsrat hatte eine befristete ökologische Tarifanpassung vorgeschlagen. Es ging um Fahrzeuge mit Elektro- und Hybridantrieben. Den Haltern dieser Fahrzeuge sollte während dreier Jahren ein Rabatt von 50 Prozent und danach für die Dauer von drei Jahren ein Rabatt von 25 Prozent gewährt werden.

Die geltende Grundlage für die Besteuerung von Motorfahrzeugen nach Hubraum ("Steuer-PS") gilt seit 54 Jahren. Zuletzt hatte der Regierungsrat im August 2020 im Parlament mit seiner Vorlage Schiffbruch erlitten, die Motorfahrzeugabgabe auf ökologische Grundsätze auszurichten.

Als Reaktion darauf arbeitete der Regierungsrat zwei Pakete aus. So ist das neue Gesetz über das kantonale Strassenwesen seit Anfang des Jahres 2022 in Kraft. (SDA)

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