Aargau verwarnt, Thurgau bestraft
Polizei muss wegen illegalen Feuerwerken ausrücken

Bereits in der Nacht auf den ersten August sind vielerorts Feuerwerke abgelassen worden – trotz Feuerverbot. Am heutigen Abend rechnet die Polizei mit noch mehr Fällen. Feuerwerk-Sündern droht je nach Kanton sogar eine Anzeige.
Publiziert: 01.08.2018 um 15:55 Uhr
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Aktualisiert: 17.10.2018 um 18:01 Uhr
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Vielerorts dürfen am ersten August wegen des Feuerverbots keine Raketen gezündet werden. (Archivbild)
Foto: Keystone
Helena Schmid

In 17 Kantonen herrscht zurzeit ein absolutes Feuerverbot. Das gilt auch für Feuerwerk. Doch am Schweizer Nationalfeiertag halten sich nicht alle daran. Polizei und Feuerwehr mussten in der Nacht auf den 1. August mehrmals ausrücken – wegen Missachtung des Feuerverbots.

Die Kantonspolizei St. Gallen verzeichnete 14 entsprechende Einsätze. In vier Fällen war der Auslöser ein illegales Feuerwerk. «Vor Ort haben wir aber niemanden mehr angetroffen», sagt Polizei-Sprecher Florian Schneider zu BLICK. Entsprechend habe man die Schuldigen nicht büssen können.

Drei Anzeigen in St. Gallen, eine in Appenzell-Innerrhoden

Grundsätzlich gilt aber: Wer im Kanton St. Gallen trotz absolutem Feuerverbot den Grill anschmeisst oder Feuerwerk ablässt, muss mit einer Anzeige rechnen. Ob es es wirklich dazu kommt, entscheiden die Beamten vor Ort. «Wer sich einsichtig zeigt kommt meist mit einer Verwarnung davon», so der Sprecher.

Bisher hat die Polizei drei entsprechende Anzeigen erstatten. Ähnlich werden die Feuerverbot-Vergehen im Kanton Appenzell-Innerrhoden gehandhabt. Zwei Meldungen sind dort seit gestern eingegangen. In einem Fall sei es zur Anzeige gekommen, sagt Thomas Zimmermann, Chef der Einsatzpolizei. 

Härter greifen die Behörden im Kanton Thurgau durch. Sie stocken die Polizeipatrouillen für den ersten August sogar auf. Wer das Feuerverbot missachtet, wird bei der Staatsanwaltschaft angezeigt – vergangene Nacht kam es gleich in mehreren Fällen dazu.

«Wir können nicht überall gleichzeitig sein»

Der Kanton Aargau hingegen lässt Milde walten. Zwölf Mal rückte die Polizei aus – in jedem Fall kamen die Schuldigen mit einer Verwarnung davon. «Wir müssen in erster Linie die Bevölkerung schützen. Gleich Anzeige zu erstatten, wäre übers Ziel hinausgeschossen», sagt Kapo-Medienchef Roland Pfister.

Zudem könne man aus Kapazitätsgründen sowieso nicht jeder Meldung nachgehen. Auch die Polizei St. Gallen hat mehr Meldungen als Patrouillen: «Wir können nicht überall gleichzeitig sein», so Sprecher Florian Schneider. Aus diesem Grund teile man sich die Einsätze mit der Feuerwehr.

Foto: BLICK Grafik
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