Unmittelbar nach der Urteilseröffnung am Mittwoch wurde Antonio G.* aus Küsnacht noch im Gerichtssaal verhaftet. Kurz zuvor hatte der Italiener erfahren, dass ihn das Bezirksgericht Zürich wegen gewerbsmässigen Betrugs, Veruntreuung sowie Urkundenfälschung in 300 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt hatte.
Aufgrund der Strafhöhe gingen die Richter von Fluchtgefahr aus. Der Treuhänder hatte bereits 264 Tage im Gefängnis verbracht, nachdem er im Sommer 2009 aufgeflogen war. Er wurde dann aber wieder entlassen.
Das Gericht war in seinem Urteil - abgesehen von einem minimalen Freispruch - im Wesentlichen den Anträgen der Staatsanwaltschaft gefolgt. Demnach hatte der Beschuldigte zwischen Frühjahr 2001 und Sommer 2009 die Vorsorgegelder von verschiedenen Landsleuten verwaltet. Der Verurteilte war Leiter des Zürcher Patronato INCA, einer Beratungsstelle für italienische Büezer.
Zweigte Vorsorgegelder auf eigene Konten ab
Trotz eines ansehnlichen Monatslohnes zweigte der Täter hohe Geldbeträge auf eigene Konten ab und verschleierte die illegalen Transaktionen mit gefälschten Urkunden.
Der grundsätzlich geständige Beschuldigte gab das Geld für einen üppigen Lebensstil aus. Während der Untersuchung hatte er Luxusuhren, Bordellbesuche und die Unterstützung von Klienten als Abflüsse angegeben.
«Das Vorgehen des Beschuldigten war von Egoismus und Skrupellosigkeit geprägt», erklärte der Gerichtsvorsitzende während der Urteilseröffnung. Der Italiener, der hauptsächlich italienische Gastarbeiter in Fragen der beruflichen Vorsorge beraten hatte, habe eine grosse kriminelle Energie offenbart. Er habe durchtrieben und raffiniert gehandelt.
Ein Jahr weniger Strafe wegen «einer gewissen Reue»
Das Gericht ging deswegen von einem sehr schweren bis ausserordentlich schweren Verschulden aus. Die Einsatzstrafe lag bei zehn Jahren. Aufgrund einer gewissen Reue senkten die Richter die Strafe auf neun Jahre.
Der Verteidiger hatte vergeblich die Hälfte der Sanktion gefordert. Der Beschuldigte wurde verpflichtet, den Schaden an die Opfer zurückzuzahlen. Nach der Haftverbüssung muss der Beschuldigte aufgrund der Strafhöhe die Schweiz verlassen. (SDA)
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