Flug LX41 war soeben in Los Angeles (USA) gestartet, ruhig glitt der Swiss-Jet seinem Ziel Zürich entgegen. Nichts deutete darauf hin, dass etwas nicht stimmte. Gegen 20 Uhr – das Kabinenpersonal begann gerade mit der Ausgabe des Abendessens – bemerkte ein Flugbegleiter* in der Economy-Class etwas Merkwürdiges.
Auf einem Gangplatz in Reihe 44 fütterte eine ältere Dame* seelenruhig ihren Hund. Das Tier sass in einer Transporttasche unter dem Vordersitz. Eigentlich hätte sie während des gesamten Fluges geschlossen bleiben müssen, so sind die Regeln. Dies war hier aber definitiv nicht der Fall.
Die Hundehalterin erweist sich als renitent
Der Flugbegleiter wollte das nicht hinnehmen und wies die 75-jährige Ungarin an, mit der Fütterung aufzuhören. Auch mit Gesten suchte er zu signalisieren, sie möge den Behälter schliessen. Doch das Gegenteil geschah. Die Frau kramte demonstrativ einen Plastiksack mit Hundefutter aus ihrer Handtasche. Der Flugbegleiter entschloss sich, das Hundefutter zu beschlagnahmen. Als er mit seiner Rechten nach dem Plastiksack griff, biss das Hunde-Grosi zu. In den Unterarm des Mannes.
Swiss bestätigt, dass sich der Vorfall im April ereignete. Darüber hinaus gibt die Fluggesellschaft lediglich preis, dass der Flug ohne Zwischenlandung fortgesetzt wurde.
Schuldspruch wegen Tätlichkeit
Die Szene über den Wolken hatte zu ebener Erde ein juristisches Nachspiel. Einen Tag nach dem Vorfall zeigte der Flugbegleiter das Grosi an. Nun wurde die Dame wegen Tätlichkeit schuldig gesprochen. 300 Franken Busse muss sie bezahlen. Auf einen Zivilprozess – also auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld – verzichtet der Swiss-Angestellte.
Glück im Unglück: Der Biss hinterliess nicht mehr als eine gerötete Stelle auf der Haut. Bleibende Schäden erlitt der Flugbegleiter nicht. So steht es im rechtskräftigen Strafbefehl der Bundesanwaltschaft, der SonntagsBlick vorliegt.
Beunruhigend nur: Laut Swiss ist die Anzahl renitenter Passagiere in den letzten Jahren tendenziell gestiegen. Lediglich 2017 sank sie im Vergleich zum Vorjahr. Bleibt abzuwarten, wie viele Störenfriede – ob bissig oder nicht – es 2018 sein werden.
* Namen bekannt