Gleitschirm verfängt sich in Sesselbahn
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Lauchernalp VS:Gleitschirm verfängt sich in Sesselbahn

62-Jähriger blieb auf der Lauchernalp VS am Sessellift hängen
Dicke Busse für Bruchpiloten

Unfreiwillige Pistengaudi auf der Lauchernalp: Ein Gleitschirm verhedderte sich im Sessellift. Nun erhielt der Bruchpilot dicke Post von den Bundesanwälten.
Publiziert: 22.06.2019 um 23:37 Uhr
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Aktualisiert: 24.01.2024 um 00:04 Uhr
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Unfreiwillige Pistengaudi auf der Lauchernalp: Ein Gleitschirm verhedderte sich im Sessellift. Nun wurde der Bruchpilot gebüsst: 9000 Franken Geldstrafe, dazu kommt eine Busse von 1200 Franken.
Foto: Leserreporter 8989
Tobias Marti

Es war die spektakulärste Bruchlandung des vergangenen Winters: Ein Gleitschirmpilot war auf der Lauchernalp im Kanton Wallis am Sessellift hängen geblieben. Minutenlang baumelten Schirm, Pilot und Passagierin hilflos im Seil verheddert über der Piste.

Eine halbe Stunde dauerte das Schauspiel, bis sie aus ihrer misslichen Lage befreit wurden. Verletzt wurde glücklicherweise niemand, doch der Spott war dem Bruchpiloten sicher. Wenig Freude hingegen hatten damals die Bergbahnen. Sie forderten rund 500 Franken Entschädigung.

Geldstrafe, Busse und Verfahrenskosten

Nun erhielt der 62-jährige Pilot aus dem Baselbiet wesentlich ­dickere Post, und zwar von der Bundesanwaltschaft. Die verurteilte ihn wegen Störung des ­öffentlichen Verkehrs zu einer ­bedingten Geldstrafe von 9000 Franken. Dazu kommen eine Busse von 1200 Franken und 1000 Franken Verfahrenskosten.

Der Mann war zum Zeitpunkt des Flugs nicht im Besitz einer in der Schweiz gültigen Lizenz für Tandem-Gleitschirmflüge, wie es im rechtskräftigen Strafbefehl heisst. Zudem war sein Schirm nicht gekennzeichnet.

Wie es zum Unfall kam, konnten die Ermittler nicht klären. Der Pilot sei «aus unerklärlichen Gründen» abgedriftet, heisst es.

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