Es war die spektakulärste Bruchlandung des vergangenen Winters: Ein Gleitschirmpilot war auf der Lauchernalp im Kanton Wallis am Sessellift hängen geblieben. Minutenlang baumelten Schirm, Pilot und Passagierin hilflos im Seil verheddert über der Piste.
Eine halbe Stunde dauerte das Schauspiel, bis sie aus ihrer misslichen Lage befreit wurden. Verletzt wurde glücklicherweise niemand, doch der Spott war dem Bruchpiloten sicher. Wenig Freude hingegen hatten damals die Bergbahnen. Sie forderten rund 500 Franken Entschädigung.
Geldstrafe, Busse und Verfahrenskosten
Nun erhielt der 62-jährige Pilot aus dem Baselbiet wesentlich dickere Post, und zwar von der Bundesanwaltschaft. Die verurteilte ihn wegen Störung des öffentlichen Verkehrs zu einer bedingten Geldstrafe von 9000 Franken. Dazu kommen eine Busse von 1200 Franken und 1000 Franken Verfahrenskosten.
Der Mann war zum Zeitpunkt des Flugs nicht im Besitz einer in der Schweiz gültigen Lizenz für Tandem-Gleitschirmflüge, wie es im rechtskräftigen Strafbefehl heisst. Zudem war sein Schirm nicht gekennzeichnet.
Wie es zum Unfall kam, konnten die Ermittler nicht klären. Der Pilot sei «aus unerklärlichen Gründen» abgedriftet, heisst es.