Das Obergericht hatte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 40 Monaten verurteilt. Die kantonalen Behörden widerriefen darauf die Niederlassungsbewilligung. Nach der Entlassung aus dem Strafvollzug beziehungsweise nach der Beendigung der angeordneten Massnahme müsse der Mann das Land verlassen.
Dagegen wehrte sich der türkische Staatsangehörige erfolglos, wie aus dem am Dienstag publizierten Urteil hervorgeht. Die meisten der 61 Straftaten seien Gewaltdelikte gewesen – darunter Körperverletzung, Raub und Brandstiftung. Das zeuge von einer beträchtlichen kriminellen Energie.
Zwar habe er die Taten mehrheitlich als Jugendlicher begangen. Doch angesichts des schweren Verschuldens überwiege das öffentliche Interesse am Widerruf der Niederlassungsbewilligung.
Dem Mann war als 18-Jähriger eine Persönlichkeitsstörung, eine Cannabis-Abhängigkeit sowie schädlicher Kokain- und Alkoholkonsum diagnostiziert worden. Laut Gericht machte er in der Therapie zwar Fortschritte, ist aber weiterhin rückfallgefährdet – zumal er auch im Massnahmenvollzug wiederholt gegen Regeln verstiess.
Rückkehr zumutbar
Zu Recht habe die bernische Polizei- und Militärdirektion auf eine gescheiterte Integration geschlossen, hält das Verwaltungsgericht fest. Die Rückkehr in die Türkei sei durchaus zumutbar.
Zwar habe er nie dort gelebt, doch verbinde ihn mit seinem Heimatland recht viel. So vertrete er nach eigenen Angaben traditionelle türkische Werte, wie zum Beispiel eine Tätowierung zeige.
In der Türkei könne er eine gemeinsame Zukunft mit seinem Cousin planen, der einst sein Komplize war und laut Gericht nach wie vor ein enger Vertrauter ist. Allerdings sei der Cousin neulich erneut verhaftet worden, räumt das Gericht ein. (SDA)