Die Einwohnergemeinde Engelberg muss für einen ausländischen Gast Behandlungskosten von 348'900 Franken übernehmen. Der Tourist war während seines Aufenthalts im Sommer 2016 schwer krank ins Spital eingewiesen worden und lag dort längere Zeit auf der Intensivpflegestation.
Die Zeitung «Zentralschweiz am Sonntag» berichtete in ihrer aktuellen Ausgabe über diesen Fall, die Einwohnergemeinde Engelberg publizierte ihn in einem kürzlich erschienenen Engelberger Infoblatt.
Spital kam der Gemeinde entgegen
Der ausländische Tourist hielt sich im Sommer 2016 im Klosterdorf auf. Er erkrankte schwer und wurde ins Spital eingewiesen. Während «längerer Zeit» musste der Patient dabei auf der Intensivpflegestation des Kantonsspitals Nidwalden behandelt werden, bevor er wieder in sein Heimatland zurücktransportiert werden konnte, heisst es im Infoblatt. Gemäss der «Zentralschweiz am Sonntag» handelt es sich um einen «Mann im Pensionsalter aus Übersee».
Nach Überprüfung sämtlicher Finanzierungsmöglichkeiten bestanden für das Spital ungedeckte Restkosten in der Höhe von 388'900 Franken. Der Spitalrat des Kantonsspitals Nidwalden habe entschieden, die Kosten um 40'000 Franken zu reduzieren und somit der Gemeinde Engelberg entgegenzukommen, heisst es. Somit verblieben rund 348'900 Franken, welche die Einwohnergemeinde Engelberg übernehmen muss.
Basierend auf Sozialhilfegesetz
Gemäss dem Sozialhilfegesetz des Kantons Obwalden sind die Gemeinden unterstützungspflichtig, wenn eine ausländische Person, die sich in der Schweiz aufhält, hier aber keinen Wohnsitz hat, sofortiger Hilfe bedarf. Diese Regelung basiert auf dem Bundesgesetz über die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger (ZUG) von 1977. Der Einwohnergemeinderat genehmigte laut dem Infoblatt die entsprechende Kostengutsprache.
Ein Fall von einem solchen Ausmass sei auch für den Tourismusort Engelberg aussergewöhnlich und noch nie dagewesen, heisst es weiter. Die Gemeindeverwaltung prüft nun, ob und wie sich solche Situationen versichern lassen.
Ähnliche Fälle in anderen Kantonen
Einen ähnlichen Fall hatte die Schwyzer Berggemeinde Alpthal erlebt, nachdem ein Pilger im März 2013 auf dem Jakobsweg einen Schwächeanfall erlitten hatte und gestürzt war. Die Gemeinde blieb auf Behandlungskosten für den mittellosen EU-Bürger von 100'000 Franken sitzen.
Und im Januar 2011 sah sich die Luzerner Vorortsgemeinde Horw LU mit Spitalkosten für ein 14-jähriges Mädchen aus Kroatien ohne Versicherungsschutz konfrontiert. Dieses war nach einer Einbruchstour auf der Flucht von der Polizei verunfallt und danach querschnittgelähmt. (SDA)