Deutsche (28) bleibt in U-Haft
Eltern töten behinderte Tochter (†3) im Aargau

Im Kanton Aargau soll ein Elternpaar im vergangenen Sommer seine dreijährige Tochter getötet haben. Wegen Fluchtgefahr wurde die U-Haft der 28-jährigen Mutter jetzt verlängert. Der Vater sitzt im vorzeitigen Strafvollzug.
Publiziert: 11.02.2021 um 12:00 Uhr
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Aktualisiert: 11.02.2021 um 17:26 Uhr
Fluchtgefahr: Das Bundesgericht weist die Beschwerde einer Deutschen ab, die beschuldigt wird, ihre behinderte Tochter getötet zu haben.
Foto: AFP via Getty Images

Die Horror-Tat blieb monatelang geheim. Durch einen Bundesgerichtsentscheid wurde am Donnerstag bekannt, dass ein Elternpaar im Kanton Aargau seine knapp drei Jahre alte und schwer behinderte Tochter getötet hat. Die Mutter, eine 28-jährige Deutsche, befindet sich seit August in Untersuchungshaft. Das Bundesgericht bestätigt nun die Verlängerung der Massnahme wegen Fluchtgefahr.

Die Frau stellt den dringenden Tatverdacht nicht in Abrede, wie aus dem Urteil des Bundesgerichts hervorgeht. Sie wehrte sich jedoch mit einer Beschwerde gegen die Verlängerung der Untersuchungshaft. Sie machte geltend, es bestehe keine Fluchtgefahr.

Das Bundesgericht stützt den Entscheid des Aargauer Obergerichts. Es bestünden ernstliche Anhaltspunkte für eine Fluchtgefahr. Die Frau könne in ihrem Heimatland bei Bekannten untertauchen.

Mittellos, arbeitsmässig nicht integriert

Die Frau kam gemäss Bundesgericht erst 2015 in die Schweiz. Sie folgte ihrem Vater und ihrer Mutter, die bereits früher in die Schweiz gezogen waren. Die Frau ist mittellos. Sie hat sich in der Schweiz arbeitsmässig nicht integriert.

Die Lausanner Richter erinnern in den Erläuterungen zum Urteil daran, dass die Deutsche in ihrem Heimatland keine Überstellung an die Schweiz zu befürchten hätte. Deutschland liefert keine Staatsangehörigen aus. Das tut übrigens auch die Schweiz nicht.

Vorwurf der vorsätzlichen Tötung

Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten führt gegen die 28-Jährige eine Strafuntersuchung wegen des Verdachts der vorsätzlichen Tötung. Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau und dem Vater des Kindes vor, die behinderte Tochter in der Nacht vom 6. auf den 7. Mai 2020 getötet zu haben.

Wie Fiona Strebel, Mediensprecherin der Oberstaatsanwaltschaft, auf Anfrage von BLICK erklärt, befindet sich der Vater im vorzeitigen Strafvollzug.

Auch Grossmutter soll geholfen haben

Auch gegen die Mutter der beschuldigten Deutschen läuft eine Strafuntersuchung. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr Gehilfenschaft zu vorsätzlicher Tötung vor. Sie befindet sich mittlerweile nicht mehr in Untersuchungshaft.

Die Eltern des getöteten Kindes sowie die Grossmutter wurden erst Monate nach der Tat im August 2020 festgenommen. Grund dafür sei, dass «vorher erst umfangreiche Ermittlungen getätigt werden mussten», wie Strebel sagt. «Dass wir damals nicht aktiv kommuniziert haben, hängt damit zusammen, dass wir mit einer aktiven Kommunikation die Ermittlungen gefährdet hätten.»

Wie das Kind zu Tode kam, gibt die Staatsanwaltschaft mit Hinweis auf die laufende Untersuchung nicht bekannt. In welcher Gemeinde die Tat begangen wurde, bleibt ebenso geheim. Strebel: «Hintergründe und Motiv sind nach wie vor Gegenstand der laufenden Ermittlungen.» (cat/noo/SDA)

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