Die Horror-Tat blieb monatelang geheim. Durch einen Bundesgerichtsentscheid wurde am Donnerstag bekannt, dass ein Elternpaar im Kanton Aargau seine knapp drei Jahre alte und schwer behinderte Tochter getötet hat. Die Mutter, eine 28-jährige Deutsche, befindet sich seit August in Untersuchungshaft. Das Bundesgericht bestätigt nun die Verlängerung der Massnahme wegen Fluchtgefahr.
Die Frau stellt den dringenden Tatverdacht nicht in Abrede, wie aus dem Urteil des Bundesgerichts hervorgeht. Sie wehrte sich jedoch mit einer Beschwerde gegen die Verlängerung der Untersuchungshaft. Sie machte geltend, es bestehe keine Fluchtgefahr.
Das Bundesgericht stützt den Entscheid des Aargauer Obergerichts. Es bestünden ernstliche Anhaltspunkte für eine Fluchtgefahr. Die Frau könne in ihrem Heimatland bei Bekannten untertauchen.
Mittellos, arbeitsmässig nicht integriert
Die Frau kam gemäss Bundesgericht erst 2015 in die Schweiz. Sie folgte ihrem Vater und ihrer Mutter, die bereits früher in die Schweiz gezogen waren. Die Frau ist mittellos. Sie hat sich in der Schweiz arbeitsmässig nicht integriert.
Die Lausanner Richter erinnern in den Erläuterungen zum Urteil daran, dass die Deutsche in ihrem Heimatland keine Überstellung an die Schweiz zu befürchten hätte. Deutschland liefert keine Staatsangehörigen aus. Das tut übrigens auch die Schweiz nicht.
Vorwurf der vorsätzlichen Tötung
Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten führt gegen die 28-Jährige eine Strafuntersuchung wegen des Verdachts der vorsätzlichen Tötung. Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau und dem Vater des Kindes vor, die behinderte Tochter in der Nacht vom 6. auf den 7. Mai 2020 getötet zu haben.
Wie Fiona Strebel, Mediensprecherin der Oberstaatsanwaltschaft, auf Anfrage von BLICK erklärt, befindet sich der Vater im vorzeitigen Strafvollzug.
Auch Grossmutter soll geholfen haben
Auch gegen die Mutter der beschuldigten Deutschen läuft eine Strafuntersuchung. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr Gehilfenschaft zu vorsätzlicher Tötung vor. Sie befindet sich mittlerweile nicht mehr in Untersuchungshaft.
Die Eltern des getöteten Kindes sowie die Grossmutter wurden erst Monate nach der Tat im August 2020 festgenommen. Grund dafür sei, dass «vorher erst umfangreiche Ermittlungen getätigt werden mussten», wie Strebel sagt. «Dass wir damals nicht aktiv kommuniziert haben, hängt damit zusammen, dass wir mit einer aktiven Kommunikation die Ermittlungen gefährdet hätten.»
Wie das Kind zu Tode kam, gibt die Staatsanwaltschaft mit Hinweis auf die laufende Untersuchung nicht bekannt. In welcher Gemeinde die Tat begangen wurde, bleibt ebenso geheim. Strebel: «Hintergründe und Motiv sind nach wie vor Gegenstand der laufenden Ermittlungen.» (cat/noo/SDA)