Die Staatsanwaltschaft warf dem pensionierten Treuhänder Max Rombach (66) Veruntreuung, Urkundenfälschung und Verleumdung vor und vereinbarte mit ihm eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten sowie eine Busse von 2000 Franken. Der 66-Jährige gab am Donnerstag vor dem Kreisgericht Wil in Flawil alles zu.
Das Gericht verurteilte den pensionierten Treuhänder und ehemaligen St. Galler SVP-Kantonsrat im abgekürzten Verfahren zu einer bedingten Freiheitsstrafe und einer Busse von 2000 Franken. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Die Schuld wiege schwer. «Wenn Sie nicht pensioniert wären, würden wir ihnen ein Berufsverbot als Treuhänder geben», sagte der Richter.
«Das war der grösste Seich, den ich gemacht habe, dass ich sie da hineingezogen habe», kommentiert Max Rombach sein Vergehen. Und: «Ich konnte es aber nicht zugeben und wollte mein Gesicht wahren.»
Kontoauszüge und Rechnungen gefälscht
Der damalige Finanzchef des Schwägalp-Schwinget hatte Anfang 2016 wiederholt Kontoauszüge, Rechnungen und Quittungen gefälscht. Auf diese Weise liess er - vorerst unbemerkt - rund 290'000 Franken des Vereins in seine eigenen Taschen fliessen. Den grössten Teil des Geldes investierte er in riskante Anlagen in den USA.
Weil er das Geld verspekulierte, fälschte der Beschuldigte Kontoauszüge des Vereins. Erst als der Schwingerverein im vergangenen Frühling eine neue Tribüne fürs Schwingfest vom August bauen wollte, flog der Betrug auf. Statt «die Hosen herunterzulassen und seine Taten zuzugeben», habe der Beschuldigte seine damalige Mitarbeiterin beschuldigt, das Geld unterschlagen zu haben, sagte der Richter.
Warum er die Taten beging, weiss der Beschuldigte nicht, wie er dem Gericht sagte. «Ich kann mich heute selbst nicht mehr verstehen. Ich hatte keine finanziellen Probleme», sagte der pensionierte Treuhänder.
Ehrenmitglied des Schwingervereins
In der Zeit, als er das Geld des Vereins unterschlug, wurde der Beschuldigte zum Ehrenmitglied des Schwingervereins ernannt. Die Kollegen hätten ihm als Freund und Treuhänder vertraut. «Hatten Sie kein schlechtes Gewissen?», wollte der Richter wissen. Der Beschuldigte sagte, er sei völlig verblendet gewesen und habe das Unrecht seiner Taten damals nicht wahrgenommen.
Als diese aufflogen zog er die Konsequenzen und trat als Finanzchef und OK-Mitglied zurück. Zudem ersetzte er den finanziellen Schaden des Vereins und zeigte sich bei der Staatsanwaltschaft selbst an. Der Verein Schwägalp-Schwinget verzichtete auf eine Beteiligung am Strafverfahren. Der Beschuldigte trat auch aus allen Gremien des Eidgenössischen Schwingerverbands zurück.
Nach der Gerichtsverhandlung sagte er, er bereue seine Taten zutiefst. Er habe grosse Fehler gemacht und entschuldige sich. Aus Respekt gegenüber den Schwingerfreunden habe er sich aus allen Gremien zurückgezogen. Seine Seele bleibe dem Schwingersport verbunden.
Das Schwägalp-Schwinget im August zieht jeweils 12'000 Besucherinnen und Besucher an und ist damit das grösste alljährliche Schwingfest der Schweiz. Letzten Sommer kamen 13'250 Zuschauerinnen und Zuschauer, um die Kämpfe der «Bösen» vor der imposanten Kulisse des Säntis zu verfolgen. (SDA/laa)