13'000 Touristen sitzen in Zermatt fest
Wer bezahlt die zusätzlichen Hotelkosten?

Zermatt VS ist im Ausnahmezustand. Die Strassen sind gesperrt, die Menschen im Dorf gefangen. Doch was passiert mit Gästen, die sich das Hotel nicht mehr leisten können?
Publiziert: 09.01.2018 um 17:47 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 21:45 Uhr
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Anastasia Mamonova

Schnee-Chaos im Wallis. Zermatt VS ist von der Aussenwelt abgeschnitten. Man kommt weder rein noch raus. Wegen der unzähligen Schneemassen gilt Lawinen-Warnstufe 5. Es sitzen 13'000 Touristen fest. Probleme mit der Infrastruktur oder Nahrungsversorgung gebe es keine, versicherte Sebastian Metry (34), Präsident des Hoteliervereins Zermatt und Betreiber des Chalethotels Schönegg gegenüber BLICK.

Sebastian Metry (34), Präsident des Hoteliervereins, auf dem Dach seines Hotels Schönegg am Schneeschaufeln.
Foto: Zvg

Doch wie sieht es aus, wenn man wegen der unfreiwilligen Ferienverlängerung das Hotelzimmer länger buchen und bezahlen muss? «Finanziell diskutieren wir das von Fall zu Fall. Wir Hoteliers finden immer eine Lösung», sagt Meier.

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Die Bahnstrecke Täsch-Zermatt nach der Grobräumung.
Foto: Matterhorn Gotthard Bahn

Eine Lösung haben auch die Versicherungen parat. «Können unsere Kunden nicht abreisen, weil eine Behörde die Strasse oder die Bahnstrecke gesperrt hat, übernehmen wir die Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt und Verpflegung sowie allenfalls die zusätzlichen Reisekosten bis zu insgesamt 1000 Franken pro Person», sagt David Schaffner von der Zurich-Versicherung zu BLICK. Das gilt für Personen mit einer Reiseschutzversicherung.

Die Versicherung übernehme die Hotelkosten, wenn man nicht ausreisen oder einreisen könne, sagt David Schaffner von der Zurich Versicherung.
Foto: Twitter

Ebenfalls zahlt die Versicherung, wenn man ein Hotel gebucht hat, aber nicht einreisen kann – und zwar die volle Summe. 

Angestellte müssen Ferien beziehen

Was passiert mit Reisenden, die wegen des Schneechaos nicht zur Arbeit erscheinen können? Schaffner sagt: «Touristen mit Schweizer Arbeitsvertrag und Job in der Schweiz müssen die verpasste Zeit als Ferien abbuchen. Wer Überstunden hat, kann im Regelfall auch die Überstunden abbauen. Wenn sich Firmen kulant zeigen möchten, dürfen sie die verpasste Zeit ihren Angestellten natürlich auch schenken.»

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