Konkret hatte das Obergericht den 58-jährigen Autolenker im vergangenen August zu einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 1970 Franken (total 98'500 Franken) verurteilt. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Die Verbindungsbusse von 10'000 Franken muss der Verurteilte bezahlen.
Dagegen wehrte sich der Schweizer ohne Erfolg bis vor Bundesgericht. «Die Beschwerde ist unbegründet», heisst es im am Donnerstag publizierten Urteil der Lausanner Richter.
Der Autolenker wurde wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln durch ungenügenden Abstand beim Hintereinanderfahren verurteilt. Er war an einem Donnerstag im März 2023 um 09.35 Uhr mit seinem BMW auf der Autobahn A1 in Richtung Zürich gefahren.
Polizeivideo diente als Beweis
Bei Kölliken AG folgte er auf dem Überholstreifen über eine Distanz von 2400 Meter bei einer Geschwindigkeit von 110 bis 120 km/h dem vorausfahrenden Fahrzeug mit einem ungenügenden Abstand von acht bis zwölf Metern. Ein Polizeivideo diente als Beweis.
Mit der Beschwerde ans Bundesgericht wollte der Mann erreichen, dass das Verfahren eingestellt wird. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft hätten Fehler gemacht, führte er ins Feld. Er bestritt, mit ungenügendem Abstand gefahren zu sein.
Mit der Abweisung der Beschwerde bestätigte das Bundesgericht die Begründung des Obergerichts, wonach der Schweizer mit seinem Fahrverhalten eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer hervorgerufen habe. Sein Fahrverhalten sei als «rücksichtslos» zu qualifizieren. Bereits geringe Fahrfehler könnten zu Unfällen mit fatalen Folgen führen.
Ein Tagesansatz für eine Geldstrafe beträgt in der Regel mindestens 30 Franken und höchstens 3000 Franken. Die Höhe des Tagessatzes wird nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters im Zeitpunkt des Urteils bemessen. Aus dem Urteil des Obergerichts geht hervor, dass der Schweizer über ein steuerbares Einkommen von 1,674 Millionen Franken verfügt. (Urteil 6B_778/2024 vom 13.2.2025)
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