Die Schweiz sei der Freiheit verpflichtet, teilte das Komitee mit. Es hatte bereits die Anti-Minarett-Initiative ergriffen und durchgebracht. Zur Freiheit gehöre, dass man einander ins Gesicht blicke. Sogar der Europäische Gerichtshof sehe die aufgezwungene oder freiwillige religiöse Gesichtsverhüllung im öffentlichen Raum als Widerspruch zum Zusammenleben in einer freien Gesellschaft.
Das verlangte Verbot sei damit verhältnismässig und verletze weder die Glaubens- noch die Meinungsfreiheit und diskriminiere niemanden.
Die Initiative «Ja zum Verhüllungsverbot» richtet sich nicht nur gegen religiös begründete Verschleierungen, sondern auch gegen kriminelle oder vandalistische Vermummungen, wie das Komitee weiter schreibt.
Die Initiative verlangt, dass niemand sein Gesicht im öffentlichen Raum oder bei allgemein zugänglichen Dienstleistungen verhüllen darf. Der Zwang zur Verhüllung soll ebenfalls verboten werden. Ausnahmen gelten ausschliesslich für Gründer der Sicherheit, der Gesundheit, des Klimas und des einheimischen Brauchtums. Bis jetzt kennt nur der Kanton Tessin ein Verhüllungsverbot. (SDA)