Kommende Woche entscheiden die Kantone über ein Verbot des 1.-August-Feuerwerks. Schon jetzt hat der Kanton Bern «bis auf Widerruf» entschieden, dass am Nationalfeiertag kein Feuerwerk gezündet werden darf. «Es müsste zwei Tage ohne Unterbruch regnen, damit man ohne Bedenken Raketen anzünden könnte», sagt Revierförster Samuel Bürgin (33) aus Läufelfingen BL. Derzeit sei der «Boden staubtrocken». Auch der Inhaber des Feuerwerkshops Knallfred in Bern, Wilfred Burri (63), der sich an das Raketenverbot im extrem trockenen Sommer 2003 erinnert, ist pessimistisch. «Ich erwarte geringe bis überhaupt keine Einnahmen durch den Nationalfeiertag.»
Offenes Feuer – auch im eigenen Garten – haben die Kantone Bern, Baselland, Basel-Stadt, Freiburg, Luzern, Schwyz, Tessin und Waadt schon jetzt verboten. Mit grosser Vorsicht und weit weg vom Wald darf man in den Kantonen Aargau, Glarus, Jura, Neuenburg, Nid- und Obwalden, Solothurn, Uri, Wallis und Zug noch im Freien grillieren. In den übrigen Kantonen sollte man sich auf ausgewiesene Feuerplätze beschränken.
Das Bundesamt für Umwelt gibt regelmässig aktualisierte Meldungen über lokale Waldbrandgefahr auf waldbrandgefahr.ch heraus.