Für die Zuwanderung von Arbeitskräften aus Kroatien gilt in der Schweiz auch 2024 eine Schutzklausel. Die Zahl der Aufenthaltsbewilligungen für Kroatinnen und Kroaten soll auf dem gleichen Niveau bleiben wie im laufenden Jahr. Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden.
Die volle Personenfreizügigkeit gegenüber Kroatien war 2022 auf Probe eingeführt worden, wie es in der Mitteilung des Bundesrates hiess. Nachdem die Zahl der kroatischen Arbeitskräfte in der Schweiz stark zugenommen hatte, aktivierte der Bundesrat einseitig die im Personenfreizügigkeitsabkommen vorgesehene Schutzklausel.
Das Kontingent von 1204 B-Bewilligungen für 2023 – die für fünf Jahre gültig sind – war Ende Oktober aufgebraucht. Von den 1053 Kurzzeit-Bewilligungen (L-Bewilligungen) wurden 76 Prozent beansprucht. Weil die Kontingente stark genutzt worden sind, will der Bundesrat die Schutzklausel für nächstes Jahr beibehalten.
Übernächtes Jahr gibts keine Einschränkung mehr
Das Freizügigkeitsabkommen (FZA) mit der EU sieht eine schrittweise Öffnung des Zugangs von kroatischen Staatsangehörigen zum Schweizer Arbeitsmarkt vor. Der Entscheid zur Weiterführung der Schutzklausel knüpft an die Schutzmassnahmen an, welche die Schweiz in den letzten Jahren – mit einem Zusatzprotokoll zum Abkommen – gegenüber den neu der EU beigetretenen Staaten beschlossen hat. In Kraft trat das FZA 2002. Kroatien ist 2013 der EU beigetreten.
Gemäss dem FZA kann die Schutzklausel nur in zwei aufeinanderfolgenden Jahren geltend gemacht werden. Somit werde im Jahr 2025 probeweise wieder die volle Personenfreizügigkeit für kroatische Staatsangehörige gelten, teilte der Bundesrat weiter mit. Die insgesamt zehn Jahre dauernde Übergangsregelung für Kroatien ist bis Ende 2026 anwendbar. (SDA)