Mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen schloss sich die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) bei den Mindestbeträgen - dem Kern der Vorlage - dem Ständerat an, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Sie bezeichnete dies selbst als «grossen Schritt» in Richtung Kompromiss beim indirekten Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative der SP.
Kommt der Antrag der Kommission im Rat durch, würde dies Mehrkosten von etwa 356 Millionen Franken für die Kantone bedeuten. In der letzten Runde hatte der Nationalrat beschlossen, über zwei Milliarden Franken von Bund und Kantonen für zusätzliche Prämienverbilligungen auszugeben, davon zusätzliche rund 800 Millionen Franken zulasten der Kantone.
Alternativvorschlag einer Minderheit
Auf dem Tisch liegt noch ein alternativer Vorschlag einer Kommissionsminderheit. Demnach müssten Bund und Kantone die Prämienverbilligungen für die Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen separat finanzieren. Gleichzeitig würde der Maximalbetrag für die restliche Prämienverbilligung gesenkt, sodass die Kantone zwischen 5 und 7 Prozent der OKP-Bruttokosten dafür aufwenden müssten.
Analog dazu würde der Bundesbeitrag von heute 7,5 auf 7 Prozent der OKP-Bruttokosten reduziert. Die Mehrkosten für diese Alternative werden auf etwa 691 bis 808 Millionen Franken für die Kantone und 1,1 Milliarden Franken für den Bund beziffert.
Bundesrat sah 5 bis 7,5 Prozent vor
Der ursprüngliche Vorschlag des Bundesrats sieht einen Mindestbetrag von 5 bis 7,5 Prozent für die Kantone vor und würde zu etwa 494 Millionen Mehrkosten für die Kantone führen. Die Beratungen zum indirekten Gegenvorschlag und der Prämienentlastungsinitiative sollen während der kommenden Herbstsession abgeschlossen werden.
Die Prämienentlastungsinitiative der SP verlangt, dass Versicherte höchstens zehn Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Krankenkassenprämien ausgeben müssen. Wird diese Grenze überschritten, müssten Bund und Kantone mit Prämienverbilligungen einspringen - der Bund zu mindestens zwei Dritteln. (SDA)