Der Bundesrat schafft eine Kommission für Nazi- und koloniale Raubkunst. Das unabhängige Expertengremium soll sich um den rechtlich und ethisch verantwortungsvollen Umgang mit belastetem Kulturerbe kümmern. Mit der Kommission setzt die Landesregierung einen Parlamentsauftrag um.
Der Umgang mit historisch belastetem Kulturgut ist ein wichtiges Ziel seiner Kulturpolitik, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Er unterstützt darum die Aufarbeitung von Zeugnissen der Vergangenheit sowie faire und gerechte Lösungen.
Nazi-Symbole breiten sich aus: Nun fordert das Parlament ein totales Verbot
Die unabhängige Expertenkommission soll in strittigen Fragen eine Beraterfunktion einnehmen. Ihre Empfehlungen sind nicht bindend. Die Verordnung für die Kommission tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Ähnliche Kommissionen gibt es bereits in Deutschland, Österreich, Frankreich, den Niederlanden und in Grossbritannien.
Während der Zeit des Nationalsozialismus wurden zahlreiche Kulturgüter aus jüdischem Besitz direkt oder indirekt enteignet. Solche Raubkunst gelangte auch in die Schweiz.
Seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs machen Erben Ansprüche auf Entschädigung und Rückerstattung geltend. Dabei entstehen regelmässig Unsicherheiten und Streitfälle. Auch im Kontext mit dem Kolonialismus fordern Ursprungsgemeinschaften Rückerstattung. (SDA)