Zunahme im Jahr 2022
Behörden und Nachrichtendienst haben 2022 deutlich mehr überwacht

Die Schweizer Behörden und der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) haben 2022 rund 27 Prozent mehr Massnahmen zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (ÜPF) im Vergleich zum Vorjahr angeordnet. Bei einem Drittel dieser Massnahmen ging es um Vermögensdelikte.
Publiziert: 28.04.2023 um 11:31 Uhr
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Aktualisiert: 28.04.2023 um 14:12 Uhr
2022 sind im Vergleich zum Vorjahr rund 27 Prozent mehr Überwachungen durch Strafverfolgungsbehörden und den Nachrichtendienst des Bundes (NDB) durchgeführt worden. (Symbolbild)
Foto: CHRISTIAN BEUTLER

Der Anstieg bei den Überwachungsmassnahmen war vor allem auf die starke Zunahme der Antennensuchläufe zurückzuführen, wie es in der Mitteilung des Dienstes ÜPF vom Freitag hiess. Diese verdoppelten sich beinahe. Die Anzahl Echtzeitüberwachungen stieg auf 1218. Im Vorjahr waren es noch 1055 gewesen. Eine Zunahme war auch bei den rückwirkenden Überwachungsmassnahmen zu verzeichnen.

Ein Drittel dieser Massnahmen wurde zur Aufklärung von Vermögensdelikten angeordnet, wie es in der Mitteilung des Dienstes ÜPF weiter hiess. Ein Viertel der Massnahmen wurde zur Ermittlung von schweren Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz durchgeführt und fast neun Prozent für Notsuchen.

Rund fünf Prozent der Massnahmen wurde jeweils aufgrund strafbarer Handlungen gegen Leib und Leben sowie Verbrechen gegen die Freiheit erlassen. Letztere nahmen 2022 im Vergleich zum Vorjahr um fast 70 Prozent zu. Die übrigen Massnahmen teilten sich auf Fahndungen und weitere Deliktarten auf.

Der Gesamtaufwand des Dienstes ÜPF lag 2022 derweil mit 31,7 Millionen Franken leicht tiefer als im Vorjahr. Damals lag er bei 31,9 Millionen Franken, wie es weiter hiess. Die Strafverfolgungsbehörden können zur Aufklärung von schweren Straftaten gestützt auf die Strafprozessordnung Massnahmen zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs anordnen. Dasselbe kann auch der NDB, gestützt auf das Nachrichtendienstgesetz.

Jede Überwachungsanordnung einer Staatsanwaltschaft muss von der zuständigen richterlichen Genehmigungsbehörde geprüft werden. Der NDB holt vor jeder Durchführung einer Massnahme die Genehmigung durch Bundesrätin Viola Amherd, die Vorsteherin des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), ein.

(SDA)

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