Vier ehemalige Swiss-Crewmitglieder erleiden eine juristische Niederlage. Die Airline kündigte ihnen, weil sie sich nicht gegen Corona impfen lassen wollten. Dagegen gingen sie rechtlich vor, jedoch hat das Bezirksgericht Bülach ZH die Klage abgewiesen, wie der Gerichtspräsident auf Anfrage von Keystone-SDA am Mittwoch bekannt gab. Die begründeten Urteile dürften erst Ende November versendet werden. Nähere Angaben zu den Entscheiden gab es deshalb noch keine.
Rund 150 Crewmitglieder wurden entlassen, weil die Swiss Ende 2021 die Impfpflicht einführte und diese Angestellten die Impfung verweigerten. Die Fluggesellschaft begründete die Kündigungen damit, dass die Angestellten in andere Länder einreisen müssten.
Am Prozess im April sagte die Anwältin der Klägerinnen, dass 97 Prozent der Crew geimpft gewesen seien. Sie stellte deshalb infrage, ob das Obligatorium überhaupt nötig war. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.