Zürcher Gericht weist Klagen ab
Niederlage für ungeimpfte Swiss-Angestellte

Das Bezirksgericht Bülach ZH hat die Klagen von mehreren ungeimpften Swiss-Angestellten abgewiesen. Vier Crewmitglieder gingen rechtlich gegen ihre Entlassung wegen der verweigerten Covid-Impfung vor.
Publiziert: 21.08.2024 um 11:48 Uhr
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Aktualisiert: 21.08.2024 um 12:24 Uhr
Vier ehemalige Angestellte der Swiss wehrten sich gegen ihre Entlassung wegen der verweigerten Covid-Impfung. Das Bezirksgericht Bülach ZH wies ihre Klagen nun ab. (Archivbild)
Foto: GAETAN BALLY
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Vier ehemalige Swiss-Crewmitglieder erleiden eine juristische Niederlage. Die Airline kündigte ihnen, weil sie sich nicht gegen Corona impfen lassen wollten. Dagegen gingen sie rechtlich vor, jedoch hat das Bezirksgericht Bülach ZH die Klage abgewiesen, wie der Gerichtspräsident auf Anfrage von Keystone-SDA am Mittwoch bekannt gab. Die begründeten Urteile dürften erst Ende November versendet werden. Nähere Angaben zu den Entscheiden gab es deshalb noch keine.

Rund 150 Crewmitglieder wurden entlassen, weil die Swiss Ende 2021 die Impfpflicht einführte und diese Angestellten die Impfung verweigerten. Die Fluggesellschaft begründete die Kündigungen damit, dass die Angestellten in andere Länder einreisen müssten.

Am Prozess im April sagte die Anwältin der Klägerinnen, dass 97 Prozent der Crew geimpft gewesen seien. Sie stellte deshalb infrage, ob das Obligatorium überhaupt nötig war. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

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