Der Bund zieht Konsequenzen aus den tiefen Asylzahlen: Die beiden Bundesasylzentren in Kappelen BE und Muttenz BL werden vorübergehend geschlossen. Das gab das Staatssekretariat für Migration (SEM) heute bekannt. Damit spare man etwa 30 Millionen Franken pro Jahr.
Das SEM weist darauf hin, dass sich Bund und Kantone 2014 an der nationalen Asylkonferenz darauf geeinigt haben, 5000 Unterbringungsplätze in Bundesasylzentren zur Umsetzung der beschleunigen Verfahren zu betreiben. Damit könnten in den sechs Asylregionen bis zu 29'000 Asylgesuche pro Jahr bearbeitet werden.
Aktuell stehen gut 4000 Unterbringungsplätze zur Verfügung, sagte Staatssekretär Mario Gattiker. Diese seien derzeit aber nur zur Hälfte ausgelastet. Die Zahl der Gesuche sind aber in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgegangen. Bis Ende dieses Jahres rechnet das SEM noch mit rund 14'500 Asylgesuchen. Das wäre der tiefste Wert seit 2007.
Im Notfall innert weniger Wochen betriebsbereit
Mit der neu zur Verfügung stehenden 2200 Unterbringungsplätzen könnten rund 16'000 neue Asylgesuche pro Jahr bearbeitet werden. Sollten die Gesuchszahlen wieder steigen, so könnten die vorübegehend aufgehobenen Unterbringungspätze innerhalb von vier bis zwölf Wochen reaktiviert werden. Als vorgezogene Massnahme war am 1. September bereits das Besondere Asylzentrum für renitente Asylsuchende in Les Verrières NE vorübergehend stillgelegt worden.
Das SEM will zudem die knapp 8000 pendenten Asylgesuche, die vor dem Inkrafttreten des neuen Asylgesetzes am 1. März 2019 eingereicht wurden, beschleunigt behandeln. Diese Fälle sollten bis im Februar 2021 erledigt werden. Dieser Abbau soll nun um mehrere Monate beschleunigt und spätestens im Herbst 2020 abgeschlossen sein.
Wegweisung soll verbessert werden
Schliesslich will das SEM auch den Wegweisungsvollzug verbessern. Die Zahl der pendenten Rückführungen abgewiesener Asylsuchender habe in den letzten Jahren stetig abgenommen, weil die Zusammenarbeit mit vielen Herkunftsstaaten verbessert werden konnte. Mit einigen Staaten funktioniere sie aber weiterhin nicht wie gewünscht, vereinzelt sei gar keine Kooperationsbereitschaft vorhanden.
Im Bereich der Rückkehr- und Reintegrationshilfe sollen die bewährten Instrumente weiter verstärkt werden, damit sich möglichst viele Asylsuchende, die kein Anrecht haben auf Schutz in der Schweiz, zu einer freiwilligen Rückkehr entschliessen.
Der Wegweisungsvollzug könne durch weitere Massnahmen unterstützt werden. Die Schengen-Staaten würden Anfang 2020 den überarbeiteten Visakodex in Kraft setzen und die europäische Visapolitik neu mit der Rückkehrpolitik verknüpfen, etwa durch Restriktionen bei der Ausstellung von Visa für Bürger aus Staaten, die sich im Rückkehrbereich unkooperativ verhalten. (SDA/lha)