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Zu früh gefreut
Bleibt der ungeliebte Eigenmietwert doch?

Noch immer ist die Politik sich uneinig, ob und wie der Eigenmietwert abgeschafft werden soll. Jetzt müssen die Bundesbeamten nochmals nachbessern.
Publiziert: 30.08.2019 um 16:54 Uhr

Seit Jahren, ja gar Jahrzehnten streitet das Parlament über die Abschaffung des Eigenmietwerts. Nach einem erneuten Anlauf stand eine Lösung kurz bevor. Doch die Vorschläge der Wirtschaftskommission des Ständerats sind äusserst umstritten – weshalb die Verwaltung nun nochmals über die Bücher muss.

In der Vernehmlassung auf besonders grossen Widerstand stiessen folgende drei Punkte, zu denen die Verwaltung nun zusätzliche Abklärungen treffen muss: 

  • Ausnahme für Zweitwohnungen: Die Ständerats-Kommission will den Eigenmietwert nur bei Erstwohnungen abschaffen, nicht aber bei Zweitwohnungen. Es wird kritisiert, dass das zu einer Ungleichbehandlung zwischen Erst- und Zweitwohnungsbesitzern sowie zwischen Kantonen führen könnte. Zudem sei die Frage aufgekommen, ob man so nicht das Gesetz umgehen könne, sagt Kommissionspräsident Pirmin Bischof (60, CVP).
  • Abschaffung der Schuldzins-Abzüge: Auch bei der vorgeschlagenen Abschaffung der Schuldzinsen seien «einige Fragen offen geblieben», sagt Bischof. Dazu gehöre, wie konsequent, also wie unabhängig vom Grundeigentum, die Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen abgeschafft werden solle. Die Kommission hatte dazu fünf verschiedene Varianten in die Vernehmlassung geschickt. Die Extremvariante ist die Streichung sämtlicher Abzugsmöglichkeiten.
  • Streichung von Energiespar- und Umweltschutz-Abzügen: Im Gegenzug zur Abschaffung des Eigenmietwerts sollen auch die Abzüge für Energiesparen, Umweltschutz oder Denkmalpflege gestrichen werden – allerdings nur auf Bundesebene und nicht auch auf Ebene Kantone. Doch: «In der Vernehmlassung ist vielfach gefordert worden, konsequenter zu sein», fasst Kommissionspräsident Bischof die Rückmeldungen zusammen. Entweder sollen solche Abzüge auf Bundes- und Kantonsebene gestrichen oder auf beiden Ebenen belassen werden. 

Rückt die Abschaffung des Eigenmietwerts damit weiter in die Ferne? Bischof verneint. «Es gibt keine wesentlichen Verzögerungen», verspricht er. Bis im November sollen die zusätzlichen Abklärungen gemacht sein. Dann beugt sich die Kommission erneut über das heiss diskutierte Dossier. Findet sich tatsächlich ein mehrheitsfähiger Weg, könnte der Eigenmietwert bereits 2021 der Vergangenheit angehören. (lha/SDA)

Das ist der Eigenmietwert

Hausbesitzer, die in ihren eigenen vier Wänden wohnen, müssen bis jetzt die fiktive Miete als Einkommen versteuern. Es handelt sich beim Eigenmietwert also um eine bloss theoretische Einnahme, die der Hausbesitzer erzielen könnte, wenn er seine Liegenschaft vermieten würde.
Heute kann der Hauseigentümer, der die Liegenschaft selbst bewohnt, die steuerliche Mehrbelastung durch den Eigenmietwert mit zahlreichen Abzugsmöglichkeiten kompensieren: Er kann Unterhaltsarbeiten an der Immobilie und die Schuldzinsen steuerlich geltend machen. Letzteres ist der Grund dafür, weshalb viele ihre Hypothekarschulden nicht zurückzahlen.

Hausbesitzer, die in ihren eigenen vier Wänden wohnen, müssen bis jetzt die fiktive Miete als Einkommen versteuern. Es handelt sich beim Eigenmietwert also um eine bloss theoretische Einnahme, die der Hausbesitzer erzielen könnte, wenn er seine Liegenschaft vermieten würde.
Heute kann der Hauseigentümer, der die Liegenschaft selbst bewohnt, die steuerliche Mehrbelastung durch den Eigenmietwert mit zahlreichen Abzugsmöglichkeiten kompensieren: Er kann Unterhaltsarbeiten an der Immobilie und die Schuldzinsen steuerlich geltend machen. Letzteres ist der Grund dafür, weshalb viele ihre Hypothekarschulden nicht zurückzahlen.

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