Die Zürcher Stadtpolizei gibt die Herkunft von Beschuldigten nur noch auf Anfrage bekannt. Der Entscheid von Stadtrat Richard Wolff sorgte für grosses Aufsehen. Er halte diesen Entscheid für falsch, sagte auch Hans-Jürg Käser (FDP) in einem «NZZ»-Interview.
Käser: «Man darf doch eine solche Information nicht unter den Tisch kehren, nur weil der daraus folgende Befund nicht ins Weltbild passt.» Wie der «Bote der Urschweiz» nun berichtet, hält es aber ausgerechnet sein eigener Kanton genau gleich wie die Zürcher.
Die Praxis selbst verteidigt
Die Berner Kantonspolizei gibt die Herkunft der Verdächtigen nur bei Tötungsdelikten und tödlichen Unfällen bekannt. Ansonsten wird sie Journalisten nur auf Nachfrage bekannt gegeben. Käser selbst hat diese Praxis im Kantonsparlament verteidigt.
Der «Bote der Urschweiz» zitiert Käser aus den Ratsprotokollen: Ein Tatverdächtiger könne auch unschuldig sein, gab er damals zu bedenken. «Deswegen ist es vielleicht gar nicht so schlecht, wenn die Polizei während der Phase, in der (…) noch nicht klar ist, dass jemand wirklich eine Tat begangen hat, Zurückhaltung übt», sagte er laut Wortprotokoll im Grossen Rat.
«Gibt bestimmt interessante Diskussionen»
Doch Käser verteidigte die Praxis wohl nicht ganz freiwillig. Die Erklärung liegt in der Position des Gesamtregierungsrats – und diese muss er im Grossen Rat vertreten. Auch wenn er persönlich nicht dafür ist.
Käser und Wolff werden sich nächste Woche treffen, wie der Zürcher Stadtrat dem «Tages-Anzeiger» verrät. Lapidar meinte er: «Das gibt bestimmt interessante Diskussionen.»