Zentral oder dezentral?
Das E-Patientendossier scheidet die Geister

Der Bundesrat will dem Elektronischen Patientendossier (EPD) mit einer umfassenden Revision des entsprechenden Gesetzes zum Durchbruch verhelfen. Bei Parteien und Akteuren wird die Forderung laut, es zentral an einer Stelle zu verwalten.
Publiziert: 20.10.2023 um 07:38 Uhr
Zentrale oder dezentrale Verwaltung für das Elektronische Patientendossier? Gestellte Anmeldung bei dem Dossier durch eine Patientin. (Archivbild)
Foto: JEAN-CHRISTOPHE BOTT

Das elektronische Patientendossier (EPD) ist ein Ladenhüter. Die bundesrätliche Vorlage soll dem wenig verbreiteten Instrument Beine machen. In der Vernehmlassung äussern gewichtige Kreise jetzt allerdings Zweifel: Sie halten es für wenig sinnvoll, dass weiterhin acht Betreiber das Dossier dezentral führen sollen. Die Gesundheitsdirektorenkonferenz kritisiert, das habe bisher nicht funktioniert. Eine Zentralisierung in einer Hand dränge sich auf.

Andere Punkte der Revision sind weniger umstritten, wie die am Donnerstag abgeschlossene Vernehmlassung zu der Vorlage ergab. Einzig die SVP meldet Frontalopposition an. Mehrheitlich stimmen die Stellungnahmen darin überein, dass es mit dem EPD vorwärtsgehen müsse. Wenig bestritten ist das Obligatorium für das Führen eines EPD durch alle Leistungserbringer.

Viel Kritik an Stammgemeinschaften

Grösstenteils klar ist die Zustimmung zur automatischen und kostenlosen Erstellung eines solchen Dossiers für alle obligatorisch Krankenversicherten. Gegen die Opt-Out-Möglichkeit durch einen Widerspruch beim Kanton gibt es ausser bei der SVP keinen Widerstand. Ebenso sollen die Daten der Forschung in anonymisierter Form zur Verfügung stehen.

Kritik wird an den Stammgemeinschaften laut. Diese verwalten die Dossiers und betreiben die EPD-Systeme. Der Bundesrat will diese beibehalten und mittels einer Übergangsfinanzierung bis zum Inkrafttreten des revidierten Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier unterstützen.

Deutlich fällt die Kritik bei der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) aus. Der dezentrale Weg bewährte sich demnach nicht. Das EPD müsse zentral und einheitlich gesteuert und finanziert werden, fordert die Konferenz. Die derzeit acht EPD-Betreiber – fünf regionale und drei nationale – will die GDK fusionieren. Bleiben sie erhalten, brauchten sie klare Vorgaben, fordert die GDK.

Ärzte verlangen Beweise für Nützlichkeit des EPD

Der Krankenkassenverband Santésuisse unterstützt die Finanzierung, wonach die Kantone gleich viel zahlen wie der Bund. Die Vergütung als Pauschale pro EPD setze Anreize für die weitere Verbreitung des Dossiers und sorge für Kosteneffizienz bei den Stammgemeinschaften.

Die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) verlangt rasch konkrete Beweise für die Nützlichkeit des EPD. Die Vorlage enthalte kaum Anreize für die freiwillige Verwendung, stattdessen aber unverhältnismässige Strafbestimmungen, bemängelt sie.

Das Konzept für den Zugriff auf die Daten sei für die Bevölkerung zu kompliziert. Die Stammgemeinschaft, welcher sie sich anschliessen, sollen die Ärztinnen und Ärzte frei wählen dürfen. Zudem müssten sie für ihren Aufwand entschädigt werden.

SVP will Vorlage bachab schicken

Strikt gegen die Revision stellt sich die SVP. Die Vorlage zeige ein absolutistisches Staatsverständnis, das aus «moralistischen Gründen» in die persönliche Freiheit eingreife. Solange die Widerspruchslösung mit dem Eintrag in ein Widerspruchsregister in der Vorlage bleibt, werde die SVP jede Gesetzesänderung kategorisch ablehnen.

Alle hätten ein Recht auf den Schutz ihrer persönlichen Daten. Aufgrund des Registers bei den Kantonen könnten Dossierverweigerer öffentlich an den Pranger gestellt werden.

Einfach zugänglich bei höchstem Sicherheitsstandard: Das muss das EPD für die SP sein. Dabei sollen die Daten für Patientinnen und Patienten verständlich sein. Deshalb wäre zu prüfen, ob Patientenorganisationen mittels Leistungsauftrag entsprechende Dienste anbieten könnten. Mehrere Stammgemeinschaften braucht es gemäss SP nicht. Das schüre nur den Wettbewerb und steigere die Kosten.

«Konstruktionsfehler» Stammgemeinschaften

Eine klare Kompetenzregelung zwischen Bund und Kantonen begrüsst die Mitte, zweifelt aber, ob das mit der Revision gelingt. Die Kantone dürften sich für eine regionale Stammgemeinschaft entscheiden. So stelle sich die Frage, ob die nationalen Betreiber lebensfähig bleiben.

Die Grünen bedauern, dass die Vorlage einen wesentlichen Konstruktionsfehler des EPD nicht ausmerze: das System der einzelnen Stammgemeinschaften. Eine Zentralisierung dränge sich auf.

Die Grünliberale Partei fordert ein nutzerorientiertes und datenbasiertes EPD, statt am «jetzigen Modell herumzubasteln». Die Revision sei höchstens ein Denkanstoss. (SDA/oco)

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