Das sind die nächsten Öffnungsschritte im Detail
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Zeitpunkt bleibt offen
Das sind die nächsten Öffnungsschritte im Detail

Der Bundesrat sieht in einem zweiten Öffnungsschritt weitgehende Lockerungen vor. Wann und in welcher Form diese in Kraft treten können, ist aber noch offen. Der Bundesrat entscheidet in einer Woche über das weitere Vorgehen.
Publiziert: 12.03.2021 um 14:30 Uhr
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Aktualisiert: 12.03.2021 um 16:43 Uhr


Seit einigen Tagen steigen die Fallzahlen wieder. «Vieles deutet auf eine dritte Welle hin», schreibt der Bundesrat am Freitag in einer Mitteilung. Die nächsten Tage dürften Klarheit bringen. Eine gute Ausgangslage für einen raschen zweiten Öffnungsschritt am 22. März ist das nicht. «Der Bundesrat orientiert sich bei seinem Entscheid an Richtwerten», hält er fest. Derzeit sind drei der vier Richtwerte, die der Bundesrat für einen weiteren Öffnungsschritt definierte, nicht erfüllt.

Ob die epidemiologische Lage eine Lockerung der Massnahmen am 22. März erlaube, ist für den Bundesrat noch offen, wie er schreibt. Entschieden werden soll in einer Woche – am 19. März. Nichtsdestotrotz hält der Bundesrat sein Versprechen und schickt die Lockerungen, die in einem zweiten Öffnungsschritt in Kraft treten würden, bei den Kantonen in die Vernehmlassung.

Restaurants sollen Terrassen öffnen

Gemäss dem Öffnungsplan sollen Gastro-, Freizeit-, Kultur- und Sportbetriebe eingeschränkt wieder öffnen können. Restaurants und Bars sollen nur ihre Terrassen bewirtschaften können. Anders als vom Gastronomieverband gefordert, bleibt der Innenbereich bei einem zweiten Öffnungsschritt geschlossen. Pro Tisch wären draussen vier Personen erlaubt, und alle Gäste müssten ihre Kontaktdaten angeben. Bars und Diskotheken sollen geschlossen bleiben.

Fünf-Personen-Regel

Der Bundesrat will zudem die Fünf-Personen-Regel für private Treffen in Innenräumen aufheben. Neu dürften sich zehn Personen treffen. Es wird weiterhin empfohlen, Zusammenkünfte auf wenige Haushalte zu beschränken.

Fitnesscenter und Singen im Chor

Nachdem in einem ersten Öffnungsschritt Kinder und Jugendliche wieder am Breitensport teilnehmen konnten, sollen auch die Auflagen für Erwachsene gelockert werden. Sportliche und kulturelle Aktivitäten sollen auf 15 Personen beschränkt werden. Draussen gälte eine Maskenpflicht oder die Abstandsregel – in Innenräumen beides. Sportarten mit Körperkontakt und Wettkämpfe blieben verboten.

Bei der Maskenpflicht wären Ausnahmen vorgesehen: Im Fitnesscenter dürfte das Ausdauertraining ohne Maske absolviert werden, und auch das Singen im Chor soll wieder möglich sein. Geschlossen blieben hingegen die Schwimmbäder und Wellnesscenter. Analog zu den Läden und Museen dürften auch Zoos, botanische Gärten und andere Freizeit- und Unterhaltungsbetriebe vollständig öffnen.

Veranstaltungen mit bis zu 150 Personen

Neu sollen auch Veranstaltungen mit Publikum wieder möglich sein. Es gälte jedoch für alle Veranstaltungen eine Masken- und Sitzpflicht. Im Freien wäre die Besucherzahl auf maximal 150 Personen beschränkt – in Innenräumen auf fünfzig Personen.

Schliesslich kommt der Bundesrat eine Forderung der Studierenden und Hochschulen nach und sieht in dem zweiten Öffnungsschritt die Wiedereinführung des Präsenzunterrichts vor – allerdings in sehr kleinem Rahmen. Die Obergrenze von 15 Personen müsste auch bei den Lehrveranstaltungen eingehalten werden.

Bundesrat bestätigt Testoffensive

Wer sich in der Schweiz gegen Corona testen lässt, tut dies ab dem 15. März gratis - mit oder ohne Symptome. In der Konsultation wurde dieser Schritt weitherum begrüsst.

Der Bund übernimmt nach den Kosten für die PCR-Tests auch jene für Schnelltests in allen bis anhin zugelassenen Testinstitutionen. Sobald das Bundesamt für Gesundheit (BAG) Selbsttests für den Markt freigibt, kann jede Person in der Schweiz pro Monat fünf solcher Selbsttests kostenlos in einer Apotheke beziehen. Unternehmen und Schulen sollen zudem kostenlos Pooltests durchführen.

Umgang mit Geimpften oder regelmässig Getesteten

Weitere Änderungen schlägt der Bundesrat im Umgang mit geimpften oder regelmässig getesteten Personen vor. Für geimpfte Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen soll die Maskenpflicht aufgehoben werden.

Für Unternehmen, die 80 Prozent der vor Ort tätigen Belegschaft mindestens einmal pro Woche testen, soll die Kontaktquarantäne entfallen. Für geimpfte Personen, die Kontakt mit einer positiv getesteten Person hatten, wird die Quarantänepflicht aufgehoben.

Diese Vorschläge gehen noch bei den Kantonen und weiteren Kreisen in die Vernehmlassung.

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