Den Schulen stehe es jedoch frei, Empfehlungen zur gewünschten Sprache auf dem Schulareal abzugeben, schrieb der Regierungsrat in seiner am Freitag veröffentlichten Stellungnahmen zu einer SVP-Motion und zu einer FDP-Interpellation. Empfehlungen seien aus rechtlicher Sicht zulässig und unproblematisch.
Schülerinnen und Schüler, die sich nicht an eine Empfehlung hielten, dürften nicht sanktioniert werden. Man vermöge ein öffentliches Interesse zu erkennen, den Sprachgebrauch auf dem Pausenplatz zu regeln.
Schule zieht positive Bilanz
Die Schule Reinach-Leimbach im ländlichen Wynental hat im vergangenen Herbst beschlossen, dass auf dem ganzen Schulareal nur noch Hochdeutsch oder Schweizerdeutsch gesprochen werden darf. Die Schule zieht eine positive Bilanz.
Eine Pflicht zur Verwendung der deutschen Sprache würde nach Ansicht des Regierungsrats im Wesentlichen in verfassungsmässig garantierte Grundrechte eingreifen, allen voran in die Sprachenfreiheit. Eine kantonale Regelung sei daher «unzulässig» und zudem «nicht zielführend». Das Erlernen der deutschen Sprache wäre mit Zwang und Strafe verbunden.
Möglichst oft Deutsch sprechen
Es sei aber klar, dass der Erwerb genügender mündlicher und schriftlicher Deutschkenntnisse eine unabdingbare Grundlage für die erfolgreiche Integration in die Gesellschaft und Arbeitswelt sei, schrieb der Regierungsrat weiter. Es sei zu begrüssen, wenn die Schülerinnen und Schüler auf den Pausenplätzen untereinander möglichst oft die deutsche Sprache verwendeten.
Man setze alles daran, damit die Volksschule angesichts der wachsenden Heterogenität eine hohe Integrationsleistung erbringen könne. Die Förderung von fremdsprachigen Schülerinnen und Schülern sei eine wichtige Grundlage für die Integration und die Erhöhung der Chancengleichheit. Sie gehöre zum Grundauftrag der Volksschule. (SDA)