Heute ist die Konsultation zum EU-Rahmenabkommen zu Ende gegangen. Mit der Beratung in der nationalrätlichen Wirtschaftskommission.
Diese beauftragt den Bundesrat mittels einer Kommissionsmotion, mit der EU Zusatzverhandlungen zu führen oder andere geeignete Massnahmen zu ergreifen, um das Abkommen zu verbessern. Der Vertragsentwurf werde in seiner jetzigen Form «als nicht hinreichend» betrachtet, heisst es in der Medienmitteilung. Vor einer Woche hat bereits die ständerätliche Schwesterkommission genau dasselbe verlangt.
Rückweisung an Bundesrat
Die Wirtschaftspolitiker weisen den Vertrag an die Regierung zurück. Dieser müsse ein Verhandlungsergebnis präsentieren, «das die roten Linien insbesondere beim Lohnschutz und beim Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union von 1972 bezüglich Staatsbeihilfen respektiert».
Die Wirtschaftspolitiker konnten sich aber nicht wirklich auf eine einheitliche Linie einigen. Eine Stellungnahme mit sieben Punkten zuhanden des Bundesrats kam nur mit acht zu sieben Stimmen bei neun Enthaltungen zustande. Darin ist etwa festgehalten, dass eine «indirekte oder direkte Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie» abgelehnt werde.
Jetzt ist der Bundesrat am Zug. Bis im Sommer wird er über das weitere Vorgehen in der endlosen Geschichte entscheiden.