«Wir schützen keine radikalen Islamisten!»
FDP-Gössi zieht gegen Egerkinger Komitee vor Gericht

Das Egerkinger Komitee hat die FDP-Spitze als «Islamistenschützer» angeprangert. Nun fordert die Partei um Petra Gössi vor Gericht, dass das Plakat sofort verschwindet.
Publiziert: 02.10.2019 um 17:12 Uhr
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Aktualisiert: 02.10.2019 um 19:08 Uhr
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FDP-Chefin Petra Gössi ist sauer und zog das Egerkinger Komitee vor Gericht.
Foto: Keystone
Sermîn Faki

Das lässt sich die FDP nicht bieten: Das Egerkinger Komitee hat in verschiedenen Schweizer Städten Plakate aufgehängt, auf denen die FDP-Spitze als Islamisten-Schützer angeprangert wird. Das Komitee steht hinter der Minarett- und der Burka-Initiative.

Neben Silhouetten von waffenschwingenden verschleierten Frauen werden FDP-Präsidentin Petra Gössi (43), Fraktionschef Beat Walti (50) sowie die Berner Nationalräte Christa Markwalder (44) und Christian Wasserfallen (38) abgebildet. Darunter die Frage: «Wollen Sie solche FDP-Überläufer wirklich wählen?» Auch auf seiner Homepage sowie auf Facebook schaltete das Komitee um SVP-Nationalrat Walter Wobmann (61) das Sujet auf.

Plakate weg – oder 10'000 Franken Strafe

Das muss sofort ein Ende haben, fordern die vier freisinnigen Politiker und die FDP Schweiz. Und sie greifen zum härtesten aller Mittel: Sie ziehen vor Gericht.

BLICK weiss, dass heute Mittwoch eine Klage am Bezirksgericht Andelfingen ZH eingereicht wurde. Die Forderung: Die Plakate und Social-Media-Sujets sollen innerhalb von 24 Stunden verschwinden. Kommt Wobmann dem nicht nach, droht dem Komitee eine Busse von 10'000 Franken. Auch geplante weitere Veröffentlichungen des Plakats sollen bei Strafandrohung von 10'000 Franken verboten werden.

«Das lasse ich mir nicht unterstellen»

Gössi und ihre Partei-Kollegen fühlen sich in ihrer Persönlichkeit verletzt, unter anderem beim Recht auf das eigene Bild. Aber nicht nur, wie die FDP-Chefin zu BLICK sagt: «Ich lasse mir nicht unterstellen, dass ich radikale Islamisten schützen würde.» Zudem stünde die FDP für den Rechtsstaat ein – «und das heisst auch, dass wir dagegen vorgehen, wenn wir unsere Rechte verletzt sehen».

Ob die FDP damit durchkommt, ist allerdings fraglich – denn gemäss Artikel 28 im Zivilgesetzbuch, auf den sie sich stützt, ist eine Persönlichkeitsverletzung nur dann widerrechtlich, wenn sie nicht «durch ein überwiegendes privates oder öffentliches Interesse gerechtfertigt ist».

Genau auf dieses beruft sich Komitee-Präsident Wobmann. Gegenüber dem BLICK sagte er am Dienstag, die Bevölkerung habe ein Recht darauf, zu wissen, wie gewählte Parlamentarier im Rat abstimmten, «nämlich gegen Massnahmen, die den radikalen Islamismus in der Schweiz eindämmen sollen».

«Reine Symbolpolitik»

Grund für das Plakat ist, dass Gössi, Walti, Markwalder und Wasserfallen – wie weitere 88 Nationalräte fast aller Parteien – eine Motion der SVP abgelehnt hatten. Diese forderte, dass der Bund die Ausbreitung des radikalen Islams in der Schweiz stoppen soll, etwa durch die Überwachung aller Moscheen und ein Verbot von muslimischen Organisationen aus dem Ausland zu finanzieren.

«Die Motion der SVP war reine Symbolpolitik, die nicht umsetzbar gewesen wäre oder gar nichts gebracht hätte», sagt Gössi. «Wir setzen uns stattdessen für Realpolitik ein – das haben wir mehrfach bewiesen.» So hätte die FDP schon 2015 gefordert, dass auch die Terrorstrafnorm erweitert wird, so dass auch Vorbereitung und Propaganda strafbar wird.

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