Die Wiederwahl von Bundesanwalt Michael Lauber (53) steht auf der Kippe. Die Gerichtskommission von National- und Ständerat ist sich nicht einig, ob der oberste Strafermittler der Schweiz weitere vier Jahre im Amt bleiben soll oder nicht. «Die Meinungen gehen auseinander», sagt SP-Nationalrat Matthias Aebischer (51). Erst in einer Woche wird nun definitiv über die Wahlempfehlung zuhanden des Parlaments entschieden.
Grund für den Aufschub ist, dass zwei Mitglieder der Gerichtskommission heute Anträge gestellt haben, Lauber nicht zur Wiederwahl zu empfehlen. Deshalb hat der Bundesanwalt bis Montag die Gelegenheit, zu den geäusserten Vorwürfen schriftlich Stellung zu beziehen. Danach muss die Gerichtskommission einen Entscheid fällen. Worum es bei den Anträgen inhaltlich geht, darüber schweigt sich das Gremium aus.
Am 25. September ist dann das Parlament an der Reihe und trifft die finale Entscheidung über Laubers Wiederwahl. Es stützt sich dabei auf die Empfehlung der Kommission – bindend ist diese allerdings nicht.
Lauber konnte sich noch einmal verteidigen
Lauber wie auch der Chef der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft, Hanspeter Uster, mussten heute noch einmal im Bundeshaus antraben und den Parlamentariern Red und Antwort stehen.
Es sei eine sehr hochstehende Diskussion mit dem Bundesanwalt gewesen, sagte Kommissionspräsident Jean-Paul Gschwind (CVP, 66). Als Tierarzt habe er, das gebe er zu, manchmal Mühe gehabt, der juristischen Argumentation Laubers zu folgen.
Darum gehts
Laubers Sitz ins Wackeln gebracht haben mehrere nicht protokollierte Geheimtreffen des Bundesanwalts mit Fifa-Boss Gianni Infantino (49). Wie das Bundesstrafgericht urteilte, hat er damit gegen die Strafprozessordnung verstossen. Zudem musste Lauber in mehreren Verfahren in den Ausstand treten, weil er wegen der Treffen befangen sein könnte.
Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft hatte wegen der Treffen eine Disziplinaruntersuchung gegen Lauber eröffnet. Weil man deren Ergebnis abwarten wollte, hatte die Gerichtskommission den Entscheid über Laubers Wiederwahl-Empfehlung vergangenen Mai auf nach die Sommerpause verschoben.
Doch inzwischen ist man nicht viel schlauer. Die Disziplinaruntersuchung ist noch immer am Laufen. Sie ist unter anderem auch deshalb in Verzug, weil der Bundesanwalt sich gerichtlich gegen den eingesetzten Sonderermittler gewehrt hatte. Mit Erfolg: Kaum begonnen, musste der externe Experte seine Arbeit schon wieder niederlegen. Nun führt die Aufsichtsbehörde selbst die Ermittlungen, auch wenn sie dafür nach eigenen Angaben eigentlich weder Zeit noch Fachwissen hat.