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Das ist die neue Unternehmenssteuer-Reform

Unter internationalem Druck muss die Schweiz die kantonalen Steuerprivilegien für Holdings aufgeben. Der Bundesrat hat die Unternehmenssteuerreform III vorgelegt, mit der die Unternehmen im Land gehalten werden sollen.
Publiziert: 05.06.2015 um 14:36 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 17:08 Uhr

Die Grundsatzentscheide sind bereits Anfang April gefallen: International nicht mehr akzeptierte Steuerprivilegien für Holdings und andere Spezialgesellschaften sollen abgeschafft werden. Heute können solche Unternehmen im Ausland erzielte Gewinne zu tieferen Sätzen versteuern als im Inland erzielte.

International wird das immer weniger akzeptiert. Mit der EU hat der Bundesrat bereits eine Vereinbarung unterzeichnet, um Gegenmassnahmen zu verhindern. Damit die Schweiz als Standort trotzdem attraktiv bleibt, sollen die Kantone die Gewinnsteuern senken können. Wie tief, ist Sache der Kantone und daher nicht Teil der Reform.

Feilschen um Patentboxen

Zudem schlägt der Bundesrat so genannte Patentboxen vor. Bisher war von Lizenzbox die Rede, Patentbox ist laut Bundesrat jedoch treffender. Grund dafür dürfte der eingeschränkte Anwendungsbereich des Instruments sein, das eine reduzierte Besteuerung von Erträgen aus geistigem Eigentum erlaubt. Anders als ursprünglich vorgesehen können nämlich grundsätzlich nur Erträge auf Rechten steuerlich entlastet werden, die auf Forschung und Entwicklung in der Schweiz zurückzuführen sind.

Andere Fragen zur Ausgestaltung der Patentbox werden derzeit noch im Rahmen der OECD diskutiert. So ist offen, welche Rechte neben Patenten noch für eine reduzierte Besteuerung in Frage kommen und wie der Aufwand für Forschung und Entwicklung diesen Rechten zugeordnet werden soll. Ein künftiger OECD-Standard soll später in die Regulierung einfliessen.

Um die eingeschränkte Entlastung ausländischer Erträge zu kompensieren, will der Bundesrat den Kantonen erlauben, dass Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen steuerlich zu mehr als 100 Prozent angerechnet werden können, was eine Art Subvention für die Unternehmen bedeutet.

Der Bundesrat schlägt noch weitere Massnahmen vor, mit welchen der Standort Schweiz für Unternehmen attraktiv gehalten werden soll. Dazu gehört die vom Parlament geforderte Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital. Neue Regeln zur Aufdeckung stiller Reserven könnte es einigen Unternehmen erlauben, den Verlust der Steuerprivilegien abzufedern. Zudem sollen die Kantone die Möglichkeit erhalten, bei der Kapitalsteuer gezielte Erleichterungen einzuführen.

Hohe Kosten

Die Kosten der Reform sollen Bund und Kantone je zur Hälfte tragen. Um die Verluste der Kantone teilweise auszugleichen, soll deren Anteil an der der direkten Bundessteuer von 17 auf 20,5 Prozent erhöht werden. Auch der Finanzausgleich muss angepasst werden.

Insgesamt rechnet der Bund mit zusätzlichen Belastungen von 1,4 Milliarden Franken. Die Ausfälle sollen vor allem durch Einsparungen gedeckt werden. Rund 100 Millionen Franken soll die Begrenzung der Reduktion auf der Dividendenbesteuerung auf einheitliche 30 Prozent einbringen. Unter dem Strich bleibt ein Minus von 1,3 Milliarden Franken.

Auf die Einführung einer so genannten Tonnage Tax, die nach der Vernehmlassung noch im Gespräch war, will der Bundesrat jedoch verzichten. Diese sei nicht mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar, schreibt er. Mehrere steuerliche Massnahmen hat der Bundesrat schon aufgrund der Kritik in der Vernehmlassung fallen lassen.

Im Entwurf nicht mehr erhalten ist insbesondere die Kapitalgewinnsteuer auf Wertschriften. Eine solche hätte dem Bund geschätzte 300 Millionen Franken Mehreinnahmen gebracht, den Kantonen 800 Millionen Franken. Kantone, bürgerliche Parteien und die Wirtschaft hatten sich jedoch fast geschlossen gegen die Kapitalgewinnsteuer ausgesprochen.

Auch die zinsbereinigte Gewinnsteuer auf überdurchschnittlich hohem Eigenkapital hat der Bundesrat fallen lassen. Diese hätte Bund und Kantonen je rund 300 Millionen Franken gekostet. Nun ist das Parlament am Zug.

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