Wettbewerb
Neue Regeln zu Marktmacht führen bisher nicht zu Beschwerdeflut

Die seit 2022 geltenden Vorschriften zur relativen Marktmacht haben nicht zu einem grossen Ansturm mit Anzeigen geführt. Die dafür zuständige Wettbewerbskommission hat im vergangenen Jahr die ersten beiden Untersuchungen dazu abgeschlossen.
Publiziert: 15.04.2025 um 10:24 Uhr
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Aktualisiert: 15.04.2025 um 12:35 Uhr
Die Wettbewerbskommission musste sich bisher nicht mit einer Flut von Beschwerden zur relativen Marktmacht befassen, wie Weko-Präsidentin Laura Melusine Baudenbacher am Dienstag in Bern vor den Medien sagte.
Foto: ANTHONY ANEX
Die Wettbewerbskommission musste sich bisher nicht mit einer Flut von Beschwerden zur relativen Marktmacht befassen, wie Weko-Präsidentin Laura Melusine Baudenbacher am Dienstag in Bern vor den Medien sagte.
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SDASchweizerische Depeschenagentur

In einem Fall tadelte die Wettbewerbskommission (Weko) den französischen Madrigall-Verlag. Dieser missbrauche seine Marktmacht gegenüber der Schweizer Buchhändlerin Payot. Die Kommission verpflichtete Madrigall, Payot den Direktimport von Büchern zu günstigeren Preisen zu ermöglichen.

Eine zweite Untersuchung zum Medizintechnikhersteller Fresenius Kabi stellte die Weko dagegen sein. Die Gruppe habe ihre relative Marktmacht gegenüber Galexis beim Bezug von Trink- und Sondennahrung im Ausland nicht missbraucht, hiess es.

Gemäss dem am Dienstag veröffentlichten Jahresbericht der Weko blieb die Zahl weiterer Anzeigen zu den Bestimmungen zur relativen Marktmacht gering. Von den acht im Jahr 2024 eingegangenen Meldungen resultierten keine Eröffnungen von Untersuchungen oder Vorabklärungen.

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