«Der Bundesrat treibt den Einsatz von Reserve-Kraftwerken voran»
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Simonetta Sommaruga:«Der Bundesrat treibt den Einsatz von Reserve-Kraftwerken voran»

Wenn der Strom knapp wird
Bundesrat legt Details für Betrieb von Notkraftwerk fest

Schon ab nächstem Februar soll für den Fall einer Strommangellage ein Reserve-Gaskraftwerk bereitstehen. Der Bundesrat hat nun die Eckpunkte für den Betrieb der Notkraftwerke festgelegt.
Publiziert: 19.10.2022 um 14:30 Uhr
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Aktualisiert: 19.10.2022 um 18:53 Uhr
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Umweltministerin Simonetta Sommaruga informiert über den Notfallplan des Bundesrats im Falle einer Strommangellage.
Foto: keystone-sda.ch

Die Bauarbeiten in Birr AG laufen. Auf dem Gelände von General Electric soll bald ein mobiles Reserve-Gaskraftwerk bereitstehen, das zum Einsatz kommen könnte, sollte der Strom im Winter knapp werden. Anfang September hatte der Bund den Vertrag für das Notkraftwerk mit acht Gasturbinen unterzeichnet.

Nun hat der Bundesrat die Details für den Betrieb dieses und möglicher weiterer Reservekraftwerke geregelt. Umweltministerin Simonetta Sommaruga (62) stellt am Mittwoch die entsprechende Verordnung vor. In Stein gemeisselt ist diese noch nicht. Kantone, Verbände und andere interessierte Kreise haben einen Monat Zeit, Stellung zu den vorgeschlagenen Regelungen zu nehmen. Spätestens Mitte Februar 2023 soll die Verordnung dann in Kraft treten, so der Plan des Bundesrats. Das ist der Zeitpunkt, ab dem das Reservekraftwerk in Birr für den Notfall bereitstehen soll.

Der Bundesrat regelt in der Verordnung ausserdem Details zur bereits beschlossenen Wasserkraftreserve und zum Einsatz von Notstromaggregaten. Sie soll bis Ende 2026 befristet sein und so rasch wie möglich von einer Regelung auf Gesetzesstufe abgelöst werden, teilt die Regierung mit.

Ausschreibungen für weitere Notkraftwerke

Die Reservekraftwerke und Notstromaggregate sollen zusammen eine Leistung von 1000 Megawatt bringen können, so das Ziel des Bundes. Das Kraftwerk in Birr, das sich bereits in Bau befindet, wird 250 Megawatt beisteuern, bei den Notstromaggregaten geht man von 250 bis 300 weiteren Megawatt aus. Um die verbleibenden 500 Megawatt zu sichern, will der Bund nächstes Jahr Ausschreibungen für weitere Reservekraftwerke durchführen.

Sollte es notwendig sein, könnte der Bund Inhaber von geeigneten Kraftwerken auch zwingen, für den Notfall Strom bereitzustellen. Um die Anlagen betreiben zu können, will der Bundesrat die Vorschriften zum Lärmschutz und der Luftreinhaltung vorübergehend lockern.

Strom wird teurer

Die Kosten für die Notkraftwerke tragen die Stromverbraucherinnen und -verbraucher. Der Bund rechnet damit, dass von 2024 bis 2026 Mehrkosten von durchschnittlich 1,4 Rappen pro Kilowattstunde auf die Kunden zukommen. Das bedeutet für einen Durchschnittshaushalt, dass er etwa 40 Franken pro Jahr mehr für die Elektrizität zahlen muss.

Die Kosten für die Reservekraftwerke und Notstromaggregate schätzt der Bund für die nächsten vier Winter auf insgesamt rund 580 Millionen Franken. Nicht eingerechnet seien die Kosten, die entstehen würden, sollten die Kraftwerke tatsächlich zum Einsatz kommen. Bei der Wasserkraftreserve betrügen die Kosten für den gleichen Zeitraum schätzungsweise rund 2,2 Milliarden Franken. (lha)

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