Das «Buebetrickli» der konservativen Ständeräte ist nicht aufgegangen: Sie wollten die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare einer Verfassungsänderung unterstellen und das Projekt «Ehe für alle» damit zurück auf Feld eins schicken. Denn bei einer Verfassungsänderung hätte die Debatte im Parlament nochmals neu aufgerollt werden müssen. Zudem wäre bei einer Volksabstimmung die Mehrheit von Volk und Kantonen nötig gewesen.
Heute hat die Rechtskommission des Ständerats der Verzögerungstaktik eine Abfuhr erteilt: Mit sieben zu sechs Stimmen haben die Ständeräte entschieden, dass die «Ehe für alle» nicht auf Verfassungsebene geregelt werden muss, sondern eine Gesetzesänderung ausreicht. Zum selben Schluss war zuvor ein Rechtsgutachten des Bundesamtes für Justiz gekommen.
Samenspende für lesbische Paare
Mit acht zu einer Stimme bei drei Enthaltungen sprach sich die Ständeratskommission auch dafür aus, dass lesbischen Paaren der Zugang zur Samenspende erlaubt werden soll. In der Gesamtabstimmung empfahl die Kommission mit sieben zu einer Stimme bei vier Enthaltungen die Vorlage zur Annahme.
Der Nationalrat hatte sich bereits in der Sommersession für die Vorlage ausgesprochen. Der Entscheid fiel deutlich mit 132 zu 52 Stimmen bei 13 Enthaltungen. Eine Minderheit hatte beantragt, das Thema Samenspende in einer separaten Vorlage zu behandeln, um die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare nicht zu gefährden. Auch Justizministerin Karin Keller-Sutter (56, FDP) sprach sich dafür aus, zuerst die offenen Fragen zu dem Thema zu klären. Eine klare Mehrheit des Nationalrats sagte dann aber Ja zur Samenspende. (SDA/til)