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Weiterhin einige Differenzen zwischen den Räten
Harzige Suche nach einem Kompromiss bei der EL-Reform

Bei der Reform der Ergänzungsleistungen (EL) nähern sich die Räte einem Kompromiss an. In der dritten und letzten Beratungsrunde hat der Ständerat insbesondere beim Lebensbedarf von Kindern Zugeständnisse gemacht. Differenzen gibt es aber weiterhin.
Publiziert: 27.11.2018 um 10:54 Uhr
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Ergänzungsleistungen: Die Suche nach einem Kompromiss bei der EL-Reform verläuft harzig.
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Der Nationalrat will die anerkannten Ausgaben für Kinder reduzieren. Der Ständerat ist einverstanden mit Abstrichen bei Kindern unter 11 Jahren. Im Gegenzug sollen die Betreuungskosten anerkannt werden. Bei Kindern über 11 Jahren will der Ständerat beim geltenden Recht bleiben. Dieser Kompromiss orientiere sich an den tatsächlichen Kosten einer Familie, sagte Kommissionssprecher Konrad Graber (CVP/LU) am Dienstag.

Nach wie vor umstritten ist die vom Nationalrat beschlossene Vermögensschwelle, über welcher kein EL-Anspruch bestehen soll. Der Ständerat lehnte eine solche einstimmig ab. Konsequenterweise fällt damit auch das gesicherte Darlehen für Hauseigentümer weg.

Ständerat korrigiert nur leicht

Der Ständerat kommt dem Nationalrat aber insofern entgegen, als er die Vermögensschwelle, ab welcher allenfalls bezogene EL nach dem Tod einer Person zurückerstattet werden muss, auf 40'000 Franken senken will. Der Nationalrat hatte eine Schwelle von 50'000 Franken beschlossen.

Bei der Kürzung des EL-Anspruchs im Fall eines Kapitalbezugs und bei den Freibeträgen für die EL-Berechnung hat der Ständerat nicht nachgegeben. Es gebe gute Gründe, die Leistungen als Kapital zu beziehen, sagte Graber. Gewisse Pensionskassenreglemente sähen sogar vor, dass ein Teil des Kapitals bezogen werden müsse.

Keine systematische Missbrauchsbekämpfung

Auch bei den Freibeträgen für die EL-Berechnung ist der Ständerat bei seinen früheren Beschlüssen geblieben. Der Ständerat will die Freibeträge für die EL-Berechnung auf 30'000 Franken für Alleinstehende und auf 50'000 Franken für Ehepaare senken. Der Nationalrat will Freibeträge von 25'000 Franken für Alleinstehende und 40'000 Franken für Ehepaare.

Abgelehnt hat der Ständerat ausserdem eine Motion aus dem Nationalrat, die eine systematische Missbrauchsbekämpfung bei der EL forderte. Hintergrund sind Fälle von verheimlichten Vermögenswerten im Ausland, insbesondere von Immobilien. Laut Graber bieten die EL-Reform oder der automatische Informationsaustausch ausreichend Handhabe für solche Fälle. Es gebe keinen weiteren Handlungsbedarf

EL-Reduktion bei grundlosem Vermögensverzehr

In diesen Punkten sind sich die beiden Räten nun einig:

  • Für eine Wohnung in der Stadt sollen Alleinstehende bei der EL-Berechnung bis zu 1370 Franken pro Monat anrechnen können, 1325 Franken in der Agglomeration und 1210 Franken auf dem Land.
  • Die Zuschläge für das betreute Wohnen wurden aus dem Gesetz gestrichen.
  • Bei der EL-Berechnung wird das Einkommen von Ehegatten zu 80 Prozent angerechnet. Bisher wurden zwei Drittel des Einkommens berücksichtigt.
  • Der Nationalrat hat die Bedingung fallenlassen, dass nur noch EL erhält, wer mindestens zehn Jahre AHV-Beiträge bezahlt hat.
  • Die EL-Mindesthöhe wird auf den Betrag der höchsten Prämienverbilligung im Kanton gesenkt, wobei 60 Prozent der Durchschnittsprämie nicht unterschritten werden dürfen.
  • Wer sein Vermögen ohne Grund um mehr als 10 Prozent pro Jahr verbraucht, soll eine EL-Reduktion hinnehmen müssen.
  • Einig sind sich die Räte auch darüber, dass Arbeitslose ab 58 Jahren ihr Pensionskassenguthaben in der Vorsorgeeinrichtung des bisherigen Arbeitgebers belassen und später eine Rente beziehen können.
  • Für die Krankenkasse wird eine kantonale oder regionale Durchschnittsprämie, höchstens aber die tatsächlich bezahlte Prämie an die Lebenskosten angerechnet.

Die Vorlage geht zurück an den Nationalrat. Alle danach verbleibenden Differenzen müssen von der Einigungskonferenz geregelt werden. (SDA/duc)

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