Weiterhin diskriminiert
Inländernachteil bei Familiennachzug bleibt

Schweizerinnen und Schweizer bleiben beim Familiennachzug aus Drittstaaten gegenüber in der Schweiz wohnhaften EU/Efta-Bürgerinnen und -Bürgern diskriminiert. Der Nationalrat ist nicht auf eine entsprechende Vorlage eingetreten. Damit ist das Geschäft vom Tisch.
Publiziert: 06:36 Uhr
Die Benachteiligung von Inländern beim Familiennachzug bleibt: Aktenfach in der Einwohnerkontrolle von Schaffhausen. (Archivbild)
Foto: CHRISTIAN BEUTLER
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Der Ständerat war bereits in der Herbstsession nicht auf die Vorlage eingetreten. Der Nationalrat folgte ihm am Montag mit 113 zu 71 Stimmen. Die bürgerlichen Parteien und die hauchdünne Mehrheit der Staatspolitischen Kommission (SPK-N) machten Bedenken wegen einer vermuteten unkontrollierten Einwanderung geltend.

Damit bleibt es dabei, dass Schweizerinnen und Schweizer etwa die Eltern einer Partnerin oder eines Partners aus einem Drittland nicht zu sich holen dürfen. Auch für Kinder über 18 Jahren ist das nicht möglich und für jüngere Kinder gelten Fristen.

Nur wenn diese Personen vorher in einem EU/Efta-Land gelebt haben, ist der Nachzug erlaubt. Diese Vorschriften gelten für in der Schweiz lebende Ausländerinnen und Ausländer aus EU- oder Efta-Staaten nicht.

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