Die kleine Kammer hiess die Gesetzesänderungen am Mittwoch mit 45 zu 0 Stimmen gut. Die jüngsten Änderungen betreffen die Entschädigung für jene, die wegen Schutzmassnahmen gegen das Coronavirus ihren Erwerb unterbrechen oder erheblich einschränken mussten. Sie sollen bis Ende Jahre weiterlaufen statt bis Ende Juni.
«Trotz der Lockerungen und anstehender Erleichterungen ist die Rückkehr zur vollständigen Normalität noch nicht gewährleistet», sagte Kommissionspräsident Hannes Germann (SVP/SH). Gewisse Einschränkungen zeichneten sich auch nach Ende Juni ab. Aus heutiger Sicht dürften die dafür bewilligten 3,1 Milliarden Franken bis Ende Jahr ausreichen.
Auch hinter die Aufhebung der Obergrenze für nicht rückzahlbare Beiträge an Sportklubs von professionellen und semiprofessionellen Ligen stellt sich der Ständerat.
Die Hilfe von maximal 115 Millionen Franken für Basketball, Eishockey, Fussball, Handball, Unihockey und Volleyball war für die Saison 2020/2021 gedacht und reicht bei möglicherweise andauernden Einschränkungen nicht aus. Sollte es dazu kommen, müsste das Parlament über einen Nachtragskredit entscheiden.
Mit Stichentscheid von Ratspräsident Alex Kuprecht (SVP/SZ) abgelehnt hat der Ständerat eine erneute Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung für tiefe Einkommen bis Ende Jahr. In den Augen der Mehrheit ist die pandemie-bedingte Regelung bei der Kurzarbeitsentschädigung eine eigentliche Bevorzugung der tiefen Einkommen gegenüber der Arbeitslosenentschädigung.
Die unterlegene Minderheit hielt dagegen, dass Personen mit tiefen Einkommen noch immer überdurchschnittlich von der Krise betroffen seien. Ihnen gegenüber sei Solidarität gefordert, sagte Elisabeth Baume-Schneider (SP/JU). In der Gastronomie, der Kultur und im Sport gebe es nach wie vor Beschränkungen, ergänzte Marianne Maret (Mitte/VS). Dort arbeiteten viele Menschen mit tiefen Löhnen.
Finanzminister Ueli Maurer erinnerte daran, dass die Aufstockung der Kurzarbeitsentschädigung ursprünglich für die Wintersaison gedacht gewesen sei. Eine weitere Verlängerung über Ende Juni hinaus bedeutete eine Verlängerung einer Ungerechtigkeit.
Weiterhin erleichtern will der Ständerat hingegen die elektronische Durchführung von Generalversammlungen. Die Bestimmung dazu im Covid-19-Gesetz soll bis zum Inkrafttreten des revidierten Aktienrechtes verlängert werden.
Ein weiteres Mal debattiert hat der Rat über Gesetzesbestimmungen zum Ausstieg aus der Pandemie. Der Ständerat hat entschieden, ins Gesetz zu schreiben, dass Kapazitätsbeschränkungen für öffentlich zugängliche Einrichtungen und Veranstaltungen aufgehoben werden sollen, sobald alle Erwachsenen, die das wollen, geimpft sind.
Die Bestimmung solle so mehr Verbindlichkeit haben, sagte Germann. «Wir können keine Null-Risiko-Strategie fahren», doppelte Benedikt Würth (Mitte/CVP) nach. Dank Geimpften und Genesenen sei ein Schutzniveau erreicht, das die Lockerungen erlaube.
Paul Rechsteiner (SP/SG) dagegen wollte die Bestimmungen von «gesundheitspolizeilicher Natur» streichen. Sollte sich die Lage verschlechtern, stünden die im Gesetz aufgeführten milderen Massnahmen nicht mehr zur Verfügung und man müsste zu härteren Massnahmen greifen.
Auch Maurer plädierte dafür, auf den ungenau formulierten Artikel zu verzichten, um die nötige Flexibilität zu haben. Der Bundesrat habe die gleichen Ziele und wolle bei Entscheiden auch die Kantone einbeziehen, versicherte er. Der Ständerat hielt mit 31 zu 14 Stimmen am von der WBK-S eingefügten Artikel fest.
Zudem will der Ständerat Personen, die einen Beleg für eine Impfung, ein negatives Testresultat oder eine durchlittene Infektion mit dem Coronavirus vorweisen können, künftig von allgemeinen Zugangsbeschränkungen ausnehmen. Die Mehrheit sah keinen Grund, die Grundrechte dieser Menschen weiter einzuschränken.
Auch gegen diesen Artikel wehrte sich Maurer. Der Bundesrat werde am Freitag die Verordnung für das Impfzertifikat verabschieden, eine Festschreibung im Gesetz sei nicht nötig, sagte er. Der Ständerat stellte sich aber mit 28 zu 14 Stimmen hinter die Bestimmung.
Die Änderungen im Covid-19-Gesetz sollen in der Sommersession bereinigt und für dringlich erklärt werden. Das Gesetz ist bis Ende 2021 gültig, wenn es am 13. Juni an der Urne angenommen wird. Scheitert es, ist es bis zum 25. September gültig. Voraussichtlich am Montag befasst sich der Nationalrat mit der Vorlage.
(SDA)